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Bolivien

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Bolivien liegt im zentralen Teil Südamerikas und grenzt an Brasilien, Paraguay, Argentinien, Chile und Peru. Das Land erstreckt sich über 1.098.581 km² und ist vollständig von Land umschlossen. Der westliche Teil wird vom Altiplano dominiert — einem hochgelegenen Plateau zwischen zwei großen Andenketten. Der höchste Punkt ist der Nevado Sajama mit 6.542 m, der tiefste liegt am Ufer des Paraguayflusses auf 70 m. Diese Höhendifferenz von 6.472 m prägt das außergewöhnliche landschaftliche Spektrum des Landes. Rund 28 % der Landesfläche liegen über 3.000 m. Der Altiplano beherbergt den Salar de Uyuni, das größte Salzflachland der Welt, sowie den Titicacasee, den höchsten kommerziell befahrbaren See der Erde.

Bolivien zählt rund 11,4 Millionen Einwohner und ist seit 1982 demokratisch regiert. Der plurinationale Staat führt Sucre als Verfassungshauptstadt und La Paz als Regierungssitz. Die Verfassung von 2009 erkennt insgesamt 37 Amtssprachen an — Spanisch sowie 36 indigene Sprachen, darunter Quechua, Aymara und Guaraní. Mestizen, Aymara und weitere indigene Gruppen prägen die ethnische Vielfalt des Landes. Das römisch-katholische Christentum ist synkretistisch mit indigenen Andentraditionen verbunden. Die Berge gelten in der Andenkosmologie als lebendige heilige Wesen, sogenannte Apus. Diese spirituelle Tradition reicht bis in die Zeit der Tiwanaku-Kultur zurück und ist bis heute lebendig.

Bekannte Ziele und Gipfel in Bolivien
Illimani (6462 m)
P'iq'iñ Q'ara
Ch'iyar Qullu
Quime
Inquisivi
Währung
Bolivianischer Boliviano
Amtssprachen
Spanisch, Quechua
Zeitzone
UTC-04:00
Sommerzeitregel
Keine Sommerzeit (Ganzjährig gleicher UTC-Offset)
Einreise
Reisepass, visumfrei

Einreise & Aufenthalt

Quelle: Auswärtiges Amt
Einreise Hinweise

letzte Aktualisierung: 22.05.26 09:09 Uhr durch das Auswärtiges Amt

Einreise-Stufe: Reisepass, visumfrei
Mindestgültigkeit Ausweisdokument: 6 Monate (ab Einreise)
Quelle: Auswärtiges Amt

Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen.
An bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird, sowie für den internationalen Flughafen in El Alto.
- Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet. Die Gewährung des 90-tägigen visumsfreien Aufenthalts pro Kalenderjahr erfordert eine Ausreise aus Bolivien; eine automatische Verlängerung um 90 Tage über den Jahreswechsel ist nicht möglich.
Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum. Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.
Bei Einreise auf dem Landweg muss unbedingt ein Einreisestempel im Pass durch die Grenzkontrolle erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen gelegentlich durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Personen dann nicht registriert sind und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Bei Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Daher sollte auf dem Einreisestempel am Grenzübergang bestanden werden.
Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gibt es folgende Sonderregelung: der argentinische Ausreisestempel gilt als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel als Ausreisenachweis für Bolivien. Dieser kann auch in Form eines Blattvisums erteilt werden.
Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vor Einreise nach Bolivien bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum (visa de objeto determinado) beantragt werden.
- Bestehen Sie auf dem Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.
Doppelstaater
Deutsch-bolivianische Doppelstaater müssen mit einem bolivianischen Reisepass ein- und ausreisen.
Staatsangehörige, die ihre bolivianische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung in Deutschland verloren haben, erwerben gemäß der bolivianischen Verfassung die bolivianische Staatsangehörigkeit automatisch wieder, wenn sie bolivianisches Staatsgebiet betreten.
Minderjährige
Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, wird alleinreisenden Minderjährigen empfohlen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter mit sich zu führen. Auch bei einer Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist angeraten, die Vollmacht des mitsorgeberechtigten Elternteils mit sich zu führen. Diese Vollmacht sollte ins Spanische übersetzt sein.
Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen alleinreisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille und Übersetzung in die spanische Sprache.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) bis 10.000 USD ist ohne Genehmigung möglich, höhere Beträge (bis 20.000 USD) müssen bei Ankunft deklariert werden. Für Beträge zwischen 20.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die Banco Central de Bolivia.
Die (versuchte) Einfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) bei Rückreise nach Deutschland stellt einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar, auch wenn der Erwerb, Besitz, Konsum und die Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind.
Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein.
- Führen Sie bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.
Einreise mit dem Fahrzeug
Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. SIVETUR-Formular vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.
Tiere
Für die Einfuhr von Haustieren müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis sowie dessen Übersetzung und der Nachweis einer Tollwutimpfung vorliegen.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gesundheitliche Empfehlungen
Pflichtimpfung bei Einreise
Gelbfieber Pflicht
Empfohlene Impfungen
Hepatitis A Hepatitis B Tollwut Gelbfieber Masern Dengue-Fieber
Quelle: Auswärtiges Amt
Aktuelles
Zu Beginn des Jahres 2026 wurde in Bolivien ein Ausbruch von Chikungunya-Fieber vorrangig in der Provinz Santa Cruz gemeldet.
- Schützen Sie sich vor allem tags und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt eine Impfung gegen Chikungunya-Fieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
Impfschutz
Pflichtimpfungen
Ausschließlich bei Einreise in bolivianische Gelbfiebergebiete (Departments Beni und Pando, Teile der Departments Chuquisaca, La Paz, Cochabamba, Tarija und Santa Cruz) ist eine Gelbfieberimpfung verpflichtend. Der Impfnachweis ist ab dem zehnten Tag nach Impfung gültig.
Reiseimpfungen
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A und bei Reisen in Gebiete östlich der Anden unterhalb von 2.300 Höhenmetern (Departments Beni und Pando, Teile der Departments Chuquisaca, La Paz, Cochabamba, Tarija und Santa Cruz) eine Impfung gegen Gelbfieber empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht vielerorts nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Über das beste Versorgungsniveau verfügen die privaten Kliniken von La Paz. Auf dem Land nimmt die Versorgungsqualität z.T. dramatisch ab. Es ist damit zu rechnen, dass Patienten für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Alle Gebiete in Bolivien östlich der Anden unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 89%. 11% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
- Hohes Risiko: im Amazonasbecken (Department Pando und nördliche Gebiete der Departments Beni und La Paz)
- Mittleres Risiko: ≤ 2500 Hm: Regionen westlich und südlich der Hochrisikogebiete in den Departements Pando und Beni sowie nördlich des Departements La Paz und in Grenzgebieten von Brasilien (Ausnahmen s. o.)
- Geringes Risiko: in ländlichen Gebieten im Rest des Landes ≤ 2500 Hm, in den südlichen Regionen des Departments Beni und den nördlichen Regionen des Departments Santa Cruz sowie den östlichen Teilen des Departments Tarija (Ausnahmen s. o.)
- Malariafrei: Städte La Paz, Sucre, Oruro; Titicacasee, zentrale und südliche Landesteile (Ausnahmen s. o.), Höhenlagen > 2500 Hm
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, Oropouche-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya- und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe Schutz vor Insekten.
- Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen, Leptospirose und seltene Infektionen mit Machupo-Virus/Chapare-Virus werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In Bolivien kommt eine Vielzahl an Schlangen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Bei der Höhenkrankheit (Soroche) handelt es sich um eine gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe ab 2.500 Höhenmetern, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Aufgrund der ausgeprägten Höhenlage von La Paz (Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikamente sind verschreibungspflichtig. Sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
- Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Zoll Hinweise
Quelle: Auswärtiges Amt
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) bis 10.000 USD ist ohne Genehmigung möglich, höhere Beträge (bis 20.000 USD) müssen bei Ankunft deklariert werden. Für Beträge zwischen 20.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die Banco Central de Bolivia.
Die (versuchte) Einfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) bei Rückreise nach Deutschland stellt einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar, auch wenn der Erwerb, Besitz, Konsum und die Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind.
Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein.
- Führen Sie bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.
Einreise mit dem Fahrzeug
Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. SIVETUR-Formular vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Offizielle Reisehinweise

Wähle deine Staatsangehörigkeit für die aktuellen Hinweise deines Außenministeriums.

🇦🇹
Österreich
BMEIA Österreich
🇨🇭
Schweiz
EDA Schweiz
🇮🇹
Italien
Farnesina Italien
🇩🇪
Deutschland
Auswärtiges Amt

Weiteres zum Reiseland Bolivien

Neben den geographischen und alpinen Eckdaten oben gibt es praktische Aspekte, die das Bild des Reiselands komplettieren: politische Lage, Bargeld auf dem Altiplano, Naturgefahren wie Erdbeben und Erdrutsche in der Regenzeit. Vieles davon ist in jeder Bergregion anders gelagert: In Bolivien beginnt die Höhenkrankheit bereits ab 3.000 m, Geldautomaten fehlen in abgelegenen Bergregionen fast vollständig, und feuchte Winde aus dem Amazonasbecken können Gebirgsstraßen für Tage unpassierbar machen. Dazu kommen Einreisebedingungen und Gesundheitsvorsorge, die sorgfältige Vorbereitung erfordern. Die folgenden Hinweise fassen den aktuellen Stand zusammen — direkt aus den offiziellen Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amtes.

Aktuelles
Quelle: Auswärtiges Amt
Von Reisen in das Departamento La Paz, inklusive des Regierungssitzes La Paz, wird dringend abgeraten.
Der in El Alto gelegene internationale Flughafen ist aufgrund von Protesten zeitweise nur eingeschränkt erreichbar.
Streik und Protestaktionen
Seit dem 6. Mai 2026 haben eine Reihe von Gewerkschaften und sozialen Bewegungen Proteste und Straßenblockaden insbesondere im Departamento La Paz, inklusive des Regierungssitzes La Paz und der Nachbarstadt El Alto, organisiert, siehe auch Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr. Es kann zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften kommen. Demonstrationen können in allen Stadtvierteln und Bereichen entstehen und haben im Regelfall die Plaza Murillo (Sitz der Regierung und des Parlaments) im Zentrum von La Paz als Ziel.
Derzeit ist der Verkehr auf folgenden Strecken in Folge von Straßenblockaden unterbrochen:
- Zwischen La Paz und Copacabana (Titicacasee) sowie Desaguadero (Grenze zu Peru)
- Zwischen La Paz und Oruro
- Zwischen La Paz und Uyuni via Oruro
- Zwischen La Paz und Rurrenabaque
In der Folge ist die Versorgung in La Paz mit Lebensmitteln, Kraftstoff und Medikamenten unterbrochen. Kliniken verfügen u.a. kaum noch über den auch zur Behandlung von Höhenkrankheit nötigen Sauerstoff. Es wird zu Vorratshaltung, insbesondere von dringend benötigten Medikamenten, geraten.
Zusätzliche Blockaden können kurzfristig und ohne Vorankündigung entstehen. Vermeintlich alternative Routen auf schlecht erschlossenen Nebenstraßen können ebenfalls unterbrochen oder nicht bis zum Ziel befahrbar sein.
In Folge von teils gewalttätigen Demonstrationen in La Paz und El Alto ist der Verkehr inklusive der Minibusse und Taxen eingeschränkt (La Paz) oder teilweise unterbrochen (El Alto, Verbindungsstraßen).
Die Zufahrt zum Internationalen Flughafen La Paz in El Alto ist insbesondere tagsüber aufgrund von Blockaden eingeschränkt und teilweise unterbrochen; nachts und in den frühen Morgenstunden ist der Zugang in der Regel möglich. Es muss jedoch mit schlecht erkennbaren Hindernissen auf den Zufahrtswegen gerechnet werden.
Flüge sind mangels Transportalternativen auf dem Landweg zurzeit schnell ausgebucht.
- Informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Reise zur Verkehrs- und Sicherheitslage entlang der geplanten Strecke, z.B. zu bekannten Blockaden auf der Webseite der Bolivianischen Fernstraßenbehörde.
- Vermeiden Sie es, die oben genannten Strecken inklusive Zugang zum Flughafen von La Paz in El Alto zu Fuß zurückzulegen, u.a. aufgrund der Gewaltbereitschaft von Demonstrierenden sowie der möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Höhenlage. Es besteht die Gefahr, ohne Zugang zu Wasser und Lebensmitteln in Funklöchern liegen zu bleiben.
- Falls Ihr Reiseziel von Straßensperren betroffen ist: bleiben Sie in Ihrer Unterkunft und folgen Sie den Empfehlungen der lokalen Behörden.
- Sehen Sie von der Buchung von Unterkünften in der direkten Umgebung des Regierungsviertels in La Paz ab.
Halten Sie sich von Demonstrationen und großen Menschenansammlungen fern.
- Verfolgen Sie lokale Medien und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Sicherheit
Quelle: Auswärtiges Amt
Von Reisen in das Departamento La Paz, inklusive des Regierungssitzes La Paz, wird dringend abgeraten.
Der in El Alto gelegene internationale Flughafen ist aufgrund von Protesten zeitweise nur eingeschränkt erreichbar.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z. B. durch Straßenblockaden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien zur aktuellen Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.
- Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
- Nehmen Sie zusätzlich Essen, Trinken, warme Kleidung und notwendige Medikamente mit, um bei längeren Reiseverzögerungen ausreichend versorgt zu sein.
- Beachten Sie die zeitweise eingeschränkte Treibstoffversorgung bei Benzin und Diesel, siehe Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr.
Kriminalität
Gewalttätige Übergriffe auf Reisende sind eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Reisenden frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz, Santa Cruz und in der Region Chapare, sowie für Los Yungas, Uyuni und generell bei Reisen in abgelegene Gebiete. Es wird empfohlen, sich in der Unterkunft nach den Orten zu erkundigen, die aus Sicherheitsgründen gemieden werden sollten.
In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.
Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von angeblichen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie von Personen in Uniform, die sich als Polizisten ausgeben, unter dem Vorwand, eine Kontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummern gezwungen.
Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.
In Zusammenarbeit mit Kriminellen, die vortäuschen, z.B. südamerikanische Touristen zu sein, kontrollieren Personen, die sich als Polizisten ausgeben, Ausweise und/oder bringen Reisende unter einem Vorwand an einen anderen Ort, um sie dort auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.
Nicht vorbestellte Taxis bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit Krimineller. Auch werden Fahrzeuge aufgebrochen und gestohlen.
Besuchenden von Bars und Diskotheken werden K.-o.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Ähnliches ist auch bei Bekanntschaften über Dating-Apps bekannt geworden. Auch sind Vergewaltigungen während der Bewusstlosigkeit der Opfer bekannt.
Drogenkriminalität ist weit verbreitet, und Reisende werden gelegentlich in Unkenntnis und gegen ihren Willen als Drogenkuriere missbraucht.
Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Der Diebstahl persönlicher Daten über QR-Codes (z.B. auf gefälschten Strafzetteln, beim Abrufen der Speisekarte in Restaurants oder Cafés) sowie mit Hilfe von Messenger-Nachrichten (z.B. WhatsApp) nimmt zu.
- Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren und zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen und Ihr Gepäck.
- Lassen Sie sich von Polizisten immer den Dienstausweis zeigen.
- Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog. Radio-Taxis (erkennbar am Leuchtschild auf dem Dach mit Namen und Telefonnummer der Gesellschaft), ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants vor.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere wegen der erhöhten Unfallgefahr.
- Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an; lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
- Halten Sie sich von Drogen fern.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie nur auf bewachten Parkplätzen.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
- Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
- Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks sorgfältig.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Geld/Kreditkarten
Quelle: Auswärtiges Amt
Landeswährung ist der Boliviano (BOB). Neben dem Boliviano wird auch der USD vor allem in den größeren Städten als Zahlungsmittel akzeptiert. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) kann an vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten Bargeld in Landeswährung abgehoben werden. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Bargeld in EUR oder USD kann in Wechselstuben größerer Städte meist problemlos gewechselt werden.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Natur & Klima
Quelle: Auswärtiges Amt
Waldbrände
Zum Ende der Trockenzeit kommt es regelmäßig zu Bränden, deren Rauchentwicklung den (Flug-)Verkehr und bei sensiblen Personen die Gesundheit beeinträchtigen kann.
Regenzeit, Überschwemmungen und Erdrutschgefahr
Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.
Während der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer. Auch die große Salzwüste von Uyuni birgt - nicht nur, aber insbesondere - in der Regenzeit erhebliche Gefahren, sich darin zu verfahren oder festzufahren.
Erdbeben
Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich genau über die aktuelle Lage und verfolgen Sie Wettervorhersagen (Servicio Nacional de Meterología e Hidrología).
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gut zu wissen:

Bolivien beherbergt 20 % aller tropischen Gletscher der Welt — ein außergewöhnlicher Anteil für ein einzelnes Land. Diese Gletscher reagieren besonders sensitiv auf Temperaturveränderungen und gelten weltweit als Klimafrühwarnsystem. Wer in Bolivien auf Hochtouren geht, bewegt sich also durch eine Landschaft, die Wissenschaftler aus aller Welt genau beobachten. Der Blick auf einen bolivianischen Gipfelgletscher ist damit mehr als Alpinismus — er ist ein Fenster in die Zukunft der Bergwelt.

Reisen in Bolivien

Reisegebiete in Bolivien

Bekannte Ziele und Gipfel in Bolivien

Gipfel

Illimani (6462 m)

Der Illimani erhebt sich auf 6.462 m als höchster Gipfel der bolivianischen Cordillera Real. Das vergletscherte Massiv überragt mit vier Gipfeln über 6.000 m die Hauptstadt La Paz. Eine Prominenz von 2.462 m macht ihn zu einem markanten Orientierungspunkt der Zentralanden.

Gipfel

P'iq'iñ Q'ara

Der P'iq'iñ Q'ara ist ein 5.059 m hoher Berg in der bolivianischen Cordillera Real. Der Gipfel liegt südwestlich des Pupusani und nordwestlich des Illimani. Der Name bedeutet in der Aymara-Sprache "Kahlkopf".

Gipfel

Ch'iyar Qullu

Der Ch'iyar Qullu erhebt sich auf 5.398 m in der Cordillera Real in Bolivien. Der Name bedeutet in der Aymara-Sprache "schwarzer Berg". Der Gipfel liegt südöstlich des P'iq'iñ Q'ara in der Provinz Sud Yungas.

Dorf

Quime

Quime ist eine kleine Ortschaft im Departamento La Paz in Bolivien, südöstlich der Hauptstadt gelegen. Der Ort liegt am Khatu-Fluss und dient als Verwaltungssitz der gleichnamigen Gemeinde in der Provinz Inquisivi. Die strategische Lage macht Quime zu einem wichtigen Ausgangspunkt für Expeditionen in die Cordillera Real.

Dorf

Inquisivi

Inquisivi liegt auf 2.760 m in der bolivianischen Cordillera Real, 262 km südöstlich von La Paz. Das Bergdorf dient als strategischer Ausgangspunkt für Expeditionen zu den vergletscherten Sechstausendern der Königskordillere. Die Region verbindet das bolivianische Altiplano mit den amazonischen Tiefländern.

Gletscher

Cordillera Quimsa Cruz

Die Cordillera Quimsa Cruz ist eine 30 km lange Gebirgskette in der bolivianischen Cordillera Real. Die Gipfel zwischen 4.900 und 5.760 m sind teilweise vergletschert. Der Name stammt aus dem Aymara und bedeutet "drei".

Gipfel

Achuma

Der Achuma erhebt sich etwa 4.960 m hoch im nördlichen Teil der Kimsa Cruz-Bergkette in den bolivianischen Anden. Der Gipfel liegt in der Cordillera Real, nordwestlich des Taruja Umaña und südlich des Janq'u Willk'i. Zwei kleine Seen namens Allqa Quta und Ch'iyar Quta befinden sich nördlich des Berges.

Gipfel

Wayna Khunu Qullu

Der Wayna Khunu Qullu erreicht etwa 5.640 m Höhe in der Kimsa Cruz-Bergkette der bolivianischen Anden. Der Name bedeutet in der Aymara-Sprache "junger Schneeberg". Der Gipfel liegt an der Grenze zwischen den Provinzen Inquisivi und Loayza im Department La Paz.

Gipfel

Jachacunocollo

Der Jachacunocollo erreicht etwa 5.800 m und ist der höchste Gipfel der Quimsa Cruz Range in der bolivianischen Cordillera Real. Der Berg liegt nordwestlich des zweithöchsten Gipfels Wayna Khunu Qullu im Departamento La Paz.

Gipfel

Janq'u Qullu

Der Janq'u Qullu erhebt sich auf 5.460 m in der bolivianischen Cordillera Real. Der Name bedeutet auf Aymara "weißer Berg" und beschreibt das schneeweiße Erscheinungsbild des Gipfels. Er liegt in der Kimsa Cruz-Bergkette nahe dem Wallatani-See.

Gipfel

Quri Ch'uma

Der Quri Ch'uma erhebt sich auf 5.312 m in der Kimsa Cruz-Kette der bolivianischen Anden. Der Berg liegt an der Grenze zwischen den Provinzen Inquisivi und Loayza im Departamento La Paz.

Gipfel

Ch'amak Qullu

Ch'amak Qullu ist ein 5.350 m hoher Gipfel in der bolivianischen Cordillera Real. Der Berg liegt in der Kimsa Cruz-Kette südöstlich des Yaypuri. Der Name stammt aus der Aymara-Sprache und bedeutet "dunkler Berg".

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Häufig gestellte Fragen zum Reiseland Bolivien

Brauchen deutsche Staatsbürger ein Visum für Bolivien?

Deutsche Staatsbürger können für touristische Aufenthalte visumfrei nach Bolivien einreisen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt bis zu 90 Tage. Da sich Einreisebestimmungen ändern können, empfiehlt es sich, die aktuellen Regelungen vor Reiseantritt zu prüfen. Für Besuche in bestimmten Bergen und Nationalparks können zusätzlich separate Parkgenehmigungen erforderlich sein.

Wie lange muss mein Reisepass für eine Bolivien-Reise noch gültig sein?

Für die Einreise nach Bolivien muss der Reisepass eine Restgültigkeit von mindestens 6 Monaten aufweisen. Es empfiehlt sich, diesen Punkt rechtzeitig vor Reisebeginn zu prüfen, um eine reibungslose Einreise sicherzustellen.

Wann ist die beste Reisezeit für Bolivien?

Die beste Reisezeit für Bolivien ist die Trockenzeit von Mai bis Oktober, da dann die Bedingungen für Hochgebirgstouren und Trekkingtouren am günstigsten sind. Die Monate März und April gelten als alternative Reisezeit mit noch akzeptablen Verhältnissen. Von November bis März sollte man hingegen mit der Hauptregenzeit rechnen, die Erdrutsche, überflutete Straßen und eingeschränkte Sicht in den Bergen mit sich bringt. Viele Trekkingpfade sind in dieser Zeit ganz oder teilweise unpassierbar.

Was hat es mit der Regenzeit in Bolivien auf sich und wie beeinflusst sie Trekkingtouren?

Die Regenzeit in Bolivien dauert von November bis März, während die Trockenzeit von Mai bis Oktober reicht. Während der Regenzeit sind zahlreiche Gebirgsstraßen und Trekkingpfade durch Erdrutsche und Überschwemmungen gesperrt oder gefährlich, was Hochgebirgstouren erheblich einschränkt. Eine Ausnahme bildet der Salar de Uyuni: Durch den spektakulären Spiegeleffekt ist dieser in der Regenzeit sogar ein besonders lohnenswertes Ziel. Für Touren am Nevado Sajama und anderen Hochgebirgsgipfeln bietet die Trockenzeit die bei weitem besten Bedingungen.

Wie sicher ist es, in Bolivien zu reisen?

Bolivien gilt auf den Haupttouristenrouten als überwiegend sicheres Reiseland für Touristen. Politische Demonstrationen und Straßenblockaden können jedoch Reiserouten unvorhergesehen abschneiden, und in der Regenzeit machen Erdrutsche Gebirgsstraßen zeitweise unpassierbar. In Städten und auf Märkten sollte man auf Taschendiebstahl achten. In Tieflandregionen besteht zudem ein Malaria- und Dengue-Risiko. Es empfiehlt sich, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt zu prüfen und Trekkingtouren stets mit erfahrenen lokalen Guides durchzuführen.

Wie hoch ist das Risiko für Höhenkrankheit in Bolivien?

Das Höhenkrankheitsrisiko in Bolivien ist erheblich, da bereits La Paz auf etwa 3.600 m und der Flughafen El Alto auf etwa 4.100 m liegt — Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schlafstörungen und Kurzatmigkeit können unmittelbar nach der Ankunft auftreten. Ab 3.000 m ist Höhenkrankheit, lokal als Soroche bekannt, ein ernstes Risiko. Die wichtigste Vorbeugemaßnahme ist eine langsame Akklimatisierung, verbunden mit ausreichend Flüssigkeitszufuhr und Verzicht auf Alkohol in den ersten Tagen. Lokale Tradition empfiehlt Coca-Tee als Hausmittel; auf ärztlichen Rat hin kann auch Acetazolamid eingesetzt werden. Bei schweren Symptomen wie Höhenlungenödem oder Höhenhirnödem ist ein sofortiger Abstieg lebensrettend, weshalb eine Reiseversicherung mit Höhenrettungsdeckung unbedingt abgeschlossen werden sollte.

Welche Währung gilt in Bolivien und wie zahle ich auf Trekkingtouren?

Die offizielle Währung in Bolivien ist der Boliviano (BOB). Auf Trekkingtouren wird ausschließlich Bargeld in Bolivianos akzeptiert, da Kartenzahlung in diesen Regionen nicht möglich ist. Geldautomaten sind in größeren Städten wie La Paz, Santa Cruz, Cochabamba und Sucre vorhanden, in abgelegenen Gebirgs- und Tieflandregionen sowie auf dem gesamten Altiplano hingegen kaum oder gar nicht. Es wird daher dringend empfohlen, vor der Abreise in entlegene Gebiete ausreichend Bargeld zu wechseln — Wechselstuben und Banken sind in den größeren Städten verfügbar.

Welche körperliche Fitness brauche ich für Trekkingtouren in Bolivien?

Für Trekkingtouren in Bolivien wird eine mittlere bis hohe Grundfitness vorausgesetzt, abhängig von der gewählten Route und dem angestrebten Gipfel. Die täglichen Gehzeiten liegen zwischen 4 und 8 Stunden, und typische Touren dauern zwischen 3 und 14 Tagen. Neben der allgemeinen körperlichen Fitness ist die Höhentauglichkeit entscheidend, da nahezu alle Routen in Höhenlagen stattfinden, die eine sorgfältige Akklimatisierung erfordern. Für vergletscherte Gipfel wie den Sajama ist zudem technische Bergsteigerausrüstung wie Steigeisen und Pickel notwendig.

Benachbarte Länder

Argentinien Chile Peru