Land

Indien

🇮🇳

Indien liegt in Südasien und grenzt im Norden an China, Nepal und Bhutan — entlang des Himalaya, des höchsten Gebirgsgürtels der Erde. Im Westen verläuft die Grenze zu Pakistan, im Osten zu Bangladesh und Myanmar. Der indische Himalaya erstreckt sich über den gesamten nördlichen Rand des Landes und trägt mit dem Kangchendzönga den dritthöchsten Berg der Erde. Der Kangchendzönga erreicht als Grenzgipfel zu Nepal eine Höhe von 8.586 m. Die Küstenlinie am Indischen Ozean misst 7.517 km. Zwischen der Meeresküste im Süden und den vergletscherten Hochgipfeln im Norden entfaltet sich eine der größten Höhenspannen des Planeten.

Indien ist eine föderale parlamentarische Republik, gegründet am 26. Januar 1950, mit Neu-Delhi als Hauptstadt. Das Land zählt rund 1.428,6 Millionen Einwohner und ist in 28 Bundesstaaten sowie 8 Unionsterritorien gegliedert. Die Verfassung erkennt 22 Sprachen an; Hindi gilt als offizielle Bundessprache. Der Hinduismus ist mit 79,8 Prozent die meistverbreitete Religion, gefolgt vom Islam mit 14,2 Prozent. Der Himalaya ist seit Jahrtausenden spirituelles Zentrum — Orte wie Badrinath, Kedarnath und Gangotri zählen zu den bedeutendsten Pilgerzielen Indiens. Am 25. Mai 1955 erreichten die britischen Bergsteiger Joe Brown und George Band als Erste den Gipfel des Kangchendzönga — die letzten Meter ließen sie aus Respekt vor lokalen Traditionen aus.

Bekannte Ziele und Gipfel in Indien
Shey
Chakula 6.534 m
Peak 6295m 6.295 m
Peak 1 6205 6.205 m
Unclimbed Peak 6200 6.200 m
Währung
Indische Rupie
Amtssprachen
Assamesisch, Bengalisch, Tibetisch, Englisch, Gujarati, Hindi, Kannada, Kaschmiri, Malayalam, Marathi, Nepalesisch, Oriya, Punjabi, Sanskrit, Sindhi, Tamil, Telugu, Urdu
Zeitzone
UTC+05:30 bis UTC+05:30
Sommerzeitregel
Keine Sommerzeit (Ganzjährig gleicher UTC-Offset)
Einreise
Reisepass + Visum
Visum Art
e-Visa

Einreise & Aufenthalt

Quelle: Auswärtiges Amt
Einreise Hinweise

letzte Aktualisierung: 06.05.26 10:06 Uhr durch das Auswärtiges Amt

Einreise-Stufe: Reisepass + Visum
Visum-Typ: e-Visa
Visum-Kosten: keine genaue Information
Quelle: Auswärtiges Amt

Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Ausländische Staatsangehörige müssen vor der Einreise nach Indien online ein digitales Einreiseformular (E-Arrival Card) ausfüllen; dies ist ab 72 Stunden vor Ankunft möglich. Es ersetzt das papierbasierte Einreiseformular.
Die digitale Einreisekarte ist kein Visum; Reisende benötigen weiterhin ein separates gültiges Visum, siehe Visum.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.
Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als E-Visum beantragt werden. Die Möglichkeit der Erteilung eines E-Visums ist jedoch für vorläufige Reisepässe ausgeschlossen.
Es gibt keine Erteilung von Visa bei Einreise (on arrival).
Das E-Visum muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für E-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Rund um die Uhr steht eine Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.
Abhängig vom Reisezweck kann es bei der Beantragung von E-Visa zu Verzögerungen durch Rückfragen sowie die Aufforderung zum Einreichen eines Papierantrags bei der indischen Auslandsvertretung, insbesondere im Bereich der E-Business-Visa, kommen. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden.
Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa).
Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten wie NRO-Arbeit (Nicht-Regierungsorganisation) oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.
- Stellen Sie bei Beantragung des E-Visums über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
- Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa, Journalistenvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
- Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).
Verlängerung/Überschreitung des Aufenthalts
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) möglich.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Registrierung
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO), die innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen muss.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass die Ausreise am indischen Flughafen verhindert und beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis eingeholt werden muss, so dass eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort innerhalb Indiens und damit eine mehrtägige Ausreiseverzögerung unvermeidbar wird.
- Registrieren Sie sich bei längeren Aufenthalten oder entsprechender Auflage innerhalb von 14 Tagen nach Einreise beim zuständigen FRRO.
- Führen Sie bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit.
Einreisekontrolle
Pässe werden bei Einreise von den Grenzbehörden nicht immer gestempelt. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch den Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRRO und Innenministerium (Ministry of Home Affairs, nur in New Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
- Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten.
Leihmutterschaft
Indien erteilt keine Visa an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, siehe auch FAQ zur Leihmutterschaft.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Devisen ab einem Betrag von 5.000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt und meist verboten. Verbindliche Informationen bietet die Reserve Bank of India.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.
Die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen bietet eIndia Tourism.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen ist verboten.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung und der Transport von GPS-Trackern auf dem Luftweg sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
Tiere
Hunde und Katzen müssen gegen Tollwut geimpft sein und benötigen ein internationales Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Veterinärs.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gesundheitliche Empfehlungen
Pflichtimpfung bei Einreise
Keine
Empfohlene Impfungen
Hepatitis A Hepatitis B Typhus Tollwut Japanische Enzephalitis Gelbfieber Cholera Masern Dengue-Fieber
Quelle: Auswärtiges Amt
Impfschutz
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für Personen ab dem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reiseimpfungen
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Tollwut angeraten.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen unzureichend sein und entspricht häufig medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht europäischem Standard. Im privaten Sektor ist eine medizinische Versorgung auf hohem fachlichem und auch preislichem Niveau durchaus vorhanden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren.
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort bieten die deutschen Vertretungen in Indien.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica, verursacht durch verursacht durch Plasmodium falciparum und Mischinfektionen beträgt 61%. 39% entfallen auf die Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Alle Gebiete in Bolivien östlich der Anden unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 89%. 11% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
- Ganzjährig hohes Risiko: Gebiet in Chhattisgarth inklusive Stadt Geedam
- Ganzjährig mittleres Risiko: unter 2.500 Höhenmetern in weiteren Teilgebieten im Osten und Nordosten
- Ganzjährig geringes Risiko: in den übrigen Gebieten unter 2.500 Höhenmetern, inklusive Neu-Delhi, Kalkutta, Mumbai, Rajasthan und anderen Städten sowie auf den Andamanen und Nikobaren
- Malariafrei: Höhenlagen ab 2.500 Höhenmetern von Himachal Pradesh, Jammu, Kashmir, Sikkim
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber wird vor allem während und unmittelbar nach der Regenzeit besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen übertragen. Denguefieber tritt insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und Höhenlagen bis ca. 1.500 Hm auf. Für Japanische Enzephalitis besteht ein geringes Übertragungsrisiko landesweit. Bihar und Assam kommt es zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, die teils durch Japanische Enzephalitis-Viren, teils aber auch durch andere mückenübertragene Erreger verursacht werden.
Auch Leishmaniose, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen können auftreten.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
- Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.
Die in Indien vorrangig in Gujarat vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Indien besteht ein Risiko für Mpox, Nipah-Virus-Infektionen (s. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen) und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
Beachten Sie lokale Warnungen.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Landesweit besteht ein hohes Risiko für Tollwut durch Bissverletzungen von streunenden Hunden, Katzen und selten auch Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht gewährleistet. Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen, teils jedoch auch in Städten, kommen Giftschlangen vor.
Das Nipah-Virus hat sein Reservoir u.a. in bestimmten Flughund-Arten. Wiederholt ist es zu örtlich und zeitlich begrenzten Ausbrüchen in den Bundesstaaten Kerala und Westbengalen gekommen. Das Virus kann u.a. durch direkten Kontakt mit Flughunden oder über kontaminierte Früchte inklusive Palmsaft sowohl auf Schweine als auch auf den Menschen übertragen werden, die dann erkranken. In den letzten Ausbrüchen waren jedoch enge Körperkontakte für eine Übertragung von Mensch zu Mensch verantwortlich; insbesondere im Rahmen der Pflege von Erkrankten in Krankenhäusern bzw. im selben Haushalt.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs, rohen tierischen Produkten und potenziell kontaminierten Früchten inklusive Palmsaft.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Naegleria-Meningitis (Primäre Amöben-Meningoenzephalitis, PAM) ist eine seltene, meist tödlich verlaufende Erkrankung, welche durch Amöben der Gattung Naegleria fowleri verursacht wird. Die Erreger kommen im Süßwasser vor, z.B. in Seen, Flüssen oder heißen Quellen. Durch Schwimmen oder Tauchen gelangen sie über die Nase ins Gehirn und führen zu Kopfschmerzen, Fieber, Nackensteifigkeit, Erbrechen und Verwirrung. Auch Schistosomiasis wird selten nachgewiesen.
- Sehen Sie vom Schwimmen und Baden im Süßwasser ab.
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index oder die Seite der Messstationen der Landesregierung von New Delhi.
Starke Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Insbesondere im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig.
- Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
- Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten.
Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Zoll Hinweise
Quelle: Auswärtiges Amt
Devisen ab einem Betrag von 5.000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt und meist verboten. Verbindliche Informationen bietet die Reserve Bank of India.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.
Die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen bietet eIndia Tourism.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen ist verboten.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung und der Transport von GPS-Trackern auf dem Luftweg sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Offizielle Reisehinweise

Wähle deine Staatsangehörigkeit für die aktuellen Hinweise deines Außenministeriums.

🇦🇹
Österreich
BMEIA Österreich
🇨🇭
Schweiz
EDA Schweiz
🇮🇹
Italien
Farnesina Italien
🇩🇪
Deutschland
Auswärtiges Amt

Weiteres zum Reiseland Indien

Neben den geographischen und alpinhistorischen Eckdaten oben gibt es praktische Aspekte, die das Bild des Reiselands komplettieren: politische Lage, Zahlungsmittel, Naturgefahren und Gesundheitsrisiken. Vieles davon ist in Indien anders gelagert als in anderen Bergregionen: Der Monsun von Juni bis Oktober macht viele Trekkingrouten unbegehbar, die Indische Rupie dominiert als Bargeldwährung, und Trinkwasser erfordert in weiten Teilen des Landes eine Aufbereitung. Hinzu kommen tektonische Aktivität entlang des Himalaya-Gürtels, Höhenkrankheit ab etwa 3.000 m sowie Gesundheitsrisiken wie Malaria in bestimmten Regionen. Die folgenden Hinweise fassen den aktuellen Stand zusammen — direkt aus den offiziellen Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amtes.

Aktuelles
Quelle: Auswärtiges Amt
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt.
Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.
Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.
Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr
Indien ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Indien aus. Es werden allerdings in Indien weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten.
Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
- Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten.
- Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich zu den jeweiligen Transitbedingungen und möglichen Einschränkungen in den Reise- und Sicherheitshinweisen Ihres Transitlandes.
- Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Aktuelle Sicherheitslage
Im November 2025 kam es in der Altstadt von New Delhi nahe der Metro Station „Red Fort“, einem touristisch hoch frequentierten Ort, zu einer Explosion, mit mehreren Toten und Verletzten. Die Sicherheitsvorkehrungen, u.a. an religiösen Stätten, am Flughafen und im öffentlichen Raum wurden erhöht; es kann zu Einschränkungen kommen. Die Ermittlungen der indischen Behörden dauern an, auch ein terroristischer Anschlag kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Anfang Mai 2025 kam es zwischen Indien und Pakistan mehrere Tage lang zu einer militärischen Auseinandersetzung. Seit Mai 2025 gilt ein Waffenstillstand. Die Lage im Grenzgebiet zwischen Indien und Pakistan hat sich mittlerweile beruhigt.
Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist weiterhin geschlossen.
- Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Sicherheit
Quelle: Auswärtiges Amt
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt.
Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.
Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.
Terrorismus
Siehe Aktuelles
Tief verwurzelte gesellschaftliche Konfliktlinien und regionale Konflikte, die bisweilen gewaltsam aufbrechen, sowie vereinzelte regional beschränkte terroristische Aktivitäten führen in Teilen Indiens zu einer angespannten Sicherheitslage, die sich stellenweise verschärfen kann. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Auch touristisch frequentierte Orte geraten zunehmend ins Visier der Terroristen.
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
- Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Unionsterritorium Jammu und Kaschmir
Siehe Aktuelles
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir kann es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee kommen. Es können Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (Line of Control) stattfinden.
Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil, allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich.
- Beachten Sie die aktuelle Teilreisewarnung.
- Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Unionsterritorium Ladakh
Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Im September 2025 kam es in der Hauptstadt Leh zu gewaltsamen Protesten. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
- Seien Sie bei Reisen in die westlichen Gebiete des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
- Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
In Manipur kommt es seit 2023 in der Hauptstadt Imphal und in ländlichen Gebieten immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen verschiedener Ethnien und mit Sicherheitskräften sowie Brandstiftungen. Es gab zahlreiche Todesopfer. Militärische Einheiten wurden zum Schusswaffengebrauch ermächtigt („shoot-on-sight“). Das Internet wurde abgeschaltet.
- Verschieben Sie Reisen in den Bundesstaat Manipur. Falls Sie sich in Manipur aufhalten, lassen Sie äußerste Vorsicht walten.
- Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
- Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
- Holen Sie kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.
Übrige Landesteile
Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer; in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
- Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Das Risiko von Gewaltkriminalität ist insbesondere in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich, und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi, von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen gedrängt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in New Delhi unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei, gezielt dorthin. Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.-o.-Tropfen über Getränke verabreicht.
- Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
- Seien Sie bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam und überprüfen Sie vorgelegte Angebote.
- Kontaktieren Sie unverzüglich die lokale Polizei (in New Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100), sollten Sie in Bedrängnis geraten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Tragen Sie Ihr Mobiltelefon verdeckt und möglichst nicht offen in der Hand.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld sowie zur Sicherheit eine Kreditkarte, jedoch keine unnötigen Wertsachen mit.
- Lassen Sie beim Einsatz von Kreditkarten z.B. in Restaurants, Geschäften, bei Onlinebuchungen und am Geldautomaten die übliche Vorsicht walten.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Essen und Getränke im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Geld/Kreditkarten
Quelle: Auswärtiges Amt
Landeswährung ist die Rupie (INR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels, Restaurants und Einkaufszentren akzeptiert. Kreditkarten können Problemen der Bargeldversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen entgegenwirken.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Natur & Klima
Quelle: Auswärtiges Amt
Insbesondere die nördlichen Landesteile entlang des Himalayas liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommt.
Das Klima ist von Juli bis September monsunabhängig. Von April bis Juni herrscht eine heiße Trockenzeit. In Nordindien gibt es stärkere jahreszeitliche Wechsel.
Während der Hauptmonsunzeit von Juli bis September lösen starke Regenfälle in weiten Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Es kommt in dieser Zeit regelmäßig zu weitreichenden Verkehrsbeeinträchtigungen, auch im Flugverkehr.
Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich; in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Verfolgen Sie Wetterberichte und -warnungen z.B. beim indischen meteorologischen Department.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gut zu wissen:

Der Himalaya ist kein abgeschlossenes Kapitel der Erdgeschichte — er wächst bis heute messbar. Die Indische Tektonische Platte kollidierte vor rund 70 Millionen Jahren mit der Eurasischen Platte und schob dabei Gestein zu den höchsten Gipfeln der Erde auf. Dieser geologische Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Wer heute durch die Bergwelt Indiens trekkt, bewegt sich auf einem Gebirge im aktiven Entstehen — ein Umstand, der kaum einem anderen großen Wanderziel der Welt zukommt.

Reisen in Indien

Reisegebiete in Indien

Bekannte Ziele und Gipfel in Indien

Dorf

Shey

Shey liegt auf 3.415 m im oberen Indus-Tal, 15 km östlich von Leh. Das Dorf war vom 10. bis 17. Jahrhundert Sommerresidenz der Könige von Ladakh. Heute bildet es einen strategischen Zwischenstopp auf dem Weg zu den Expeditionszielen des Westhimalaya.

Gipfel 6.534 m

Chakula

Der Chakula erhebt sich auf 6.534 m im westlichen Trans-Himalaya zwischen Chumathang und Chushul. Mit einer Prominenz von 1.517 m überragt der Gipfel die umliegende Hochgebirgswüste Ladakhs deutlich.

Gipfel 6.295 m

Peak 6295m

Der 6.295 m hohe Peak 6295m erhebt sich im indischen Ladakh. Der unbenannte Sechstausender liegt in der extremen Hochwüstenregion des Westhimalaya.

Gipfel 6.205 m

Peak 1 6205

Peak 1 6205 ist ein 6.205 m hoher Gipfel im Pologongka Range in Ladakh. Der Berg liegt nördlich des Pologongka La auf 5.000 m Höhe. Die Erstbesteigung gelang 2023 Divyesh Muni und Hemraj über lockeres Gestein ohne technische Schwierigkeiten.

Gipfel 6.200 m

Unclimbed Peak 6200

Der Unclimbed Peak 6200 erhebt sich auf 6.200 m im indischen Ladakh. Der namenlose Sechstausender gehört zu den zahlreichen unbestiegenen Gipfeln der abgelegenen Himalaya-Region.

Sattel 5.383 m

Chang La

Der Chang La liegt auf 5.383 m in der Ladakh Range und zählt zu den höchsten mit Fahrzeugen befahrbaren Pässen der Welt. Der Pass verbindet das Industal mit dem Pangong Tso an der tibetischen Grenze. Historisch bildete er eine wichtige Route zwischen Leh und Lhasa.

Sonstige

Pangong Tso

Der Pangong Tso liegt auf 4.241 m Höhe zwischen Tibet und Ladakh. Der 143 km lange See ist einer der höchstgelegenen Salzseen der Welt. Seine östlichen Bereiche führen Süßwasser, während der westliche Teil salzhaltig ist.

Sattel 5.359 m

Khardung La

Der Khardung La liegt auf 5.359 m zwischen Indus- und Shyok-Tal im Ladakh Range. Eine der höchstgelegenen befahrbaren Straßen der Welt verbindet Leh mit dem Nubra Valley und dem Siachen-Gletscher. Historisch wichtiger Karawanenweg nach Zentralasien.

Dorf

Nyoma

Nyoma ist das Verwaltungszentrum des Distrikts Changthang in Ladakh und liegt am Indus nach dessen 90-Grad-Biegung bei Dungti. Der Ort dient als strategischer Stützpunkt mit Militärflugplatz nur 23 km von der chinesischen Grenze entfernt. Das buddhistische Kloster Nyoma Gompa thront auf dem Hügel nördlich des Dorfes.

Dorf

Diskit

Diskit ist der Hauptort des Nubra-Tals in Ladakh und liegt am Ufer des Shyok-Flusses. Die Stadt dient als Verwaltungszentrum der Nubra-Region und beherbergt das bekannte Diskit-Kloster. Von hier aus sind die wichtigsten Ziele des Nubra-Tals wie Hunder mit seinen Dünen erreichbar.

Gipfel 5.343 m

Shangruti Top

Der Shangruti Top erhebt sich auf 5.343 m an der pakistanisch-indischen Kontrolllinie in Gilgit-Baltistan. Der Gipfel liegt am Shangruti-Kamm, der die de facto Grenze zwischen dem pakistanisch verwalteten Baltistan und dem indisch verwalteten Ladakh bildet.

Gipfel

Point 5310

Point 5310 ist ein Gipfel im Chorbat La-Gebiet nahe Kargil an der Line of Control zwischen Indien und Pakistan. Der strategisch wichtige Berg wurde 2000 von indischen Truppen erobert. Von hier lassen sich 12 Quadratkilometer des Karubar-Kessels kontrollieren.

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Häufig gestellte Fragen zum Reiseland Indien

Brauchen deutsche Reisende ein Visum für Indien?

Ja, für eine Reise nach Indien ist ein Visum erforderlich. Ein Visum bei Ankunft (Visa on Arrival) ist nicht möglich. Detaillierte und aktuelle Informationen zu Visumtypen, Antragsverfahren und Gebühren sollten direkt bei den zuständigen indischen Behörden oder offiziellen Informationsquellen eingeholt werden, da sich Bestimmungen regelmäßig ändern können.

Wann ist die beste Reisezeit für Bergtouren in Indien?

Die beste Reisezeit für Trekking und Bergtouren in Indien liegt zwischen Oktober und März. Als zweite Saison gelten die Monate April und Mai, bevor der Monsun einsetzt. Die Monate Juni bis September sollten wegen des Südwest-Sommermonsuns mit starken Regenfällen, Überschwemmungen und Erdrutschen weitgehend gemieden werden, da viele Trekkingrouten in dieser Zeit unpassierbar sind.

Wie wirkt sich der Monsun auf Trekkingrouten in Indien aus?

Von Juni bis Oktober bringt der Monsun massive Einschränkungen für Trekking und Bergsteigen mit sich. Erdrutsche und Überschwemmungen machen viele Routen unpassierbar, und die schlechte Sicht erschwert Gipfelbesteigungen erheblich. Ausnahmen bilden Ladakh und das Spiti-Tal, die als Regenschattengebiete des Himalaya auch während des Monsuns bereisbar sind und in dieser Zeit sogar als attraktive Reiseziele gelten.

Wie sicher ist Indien für Bergtouristen?

Indien ist grundsätzlich bereisbar, jedoch sollten Reisende in einigen Regionen erhöhte Vorsicht walten lassen. In Jammu und Kaschmir sowie in Nordostindien bestehen Separatismustendenzen und eine starke Militärpräsenz; ungelöste Territorialdispute mit Pakistan und China betreffen die Kaschmir-Region. Zudem ist die Luftverschmutzung in indischen Großstädten eine ernste Gesundheitsgefahr. Es wird empfohlen, stets den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes zu folgen und in Nationalparks offizielle Guides zu nutzen.

Wie hoch ist das Risiko der Höhenkrankheit bei Trekking in Indien?

Ab einer Höhe von 3.000 Metern besteht in den indischen Himalaya-Regionen ein ernstes Risiko der Akuten Bergkrankheit (AMS), die sich durch Kopfschmerzen, Übelkeit, Schlaflosigkeit und Schwindel äußert. Schwere Verläufe wie Höhenlungenödem (HAPE) oder Höhenhirnödem (HACE) sind lebensbedrohlich und erfordern sofortigen Abstieg. Zur Vorbeugung gilt das Prinzip der langsamen Akklimatisierung nach dem Motto climb high, sleep low, ausreichende Flüssigkeitsaufnahme und keine Überanstrengung in den ersten Tagen auf großer Höhe. Da eine Hubschrauberevakuierung aus abgelegenen Himalaya-Regionen zwar möglich, aber aufwendig ist, ist eine Reisekrankenversicherung mit Bergungskosten unbedingt erforderlich.

Welche Währung gilt in Indien und wie sollte ich mich beim Bezahlen vorbereiten?

In Indien gilt die Indische Rupie (INR). In abgelegenen Himalaya-Regionen und auf Trekkingrouten ist Bargeld essenziell, da Porterlöhne, Teehausübernachtungen und lokale Dienstleistungen meist nur bar bezahlt werden können. Bargeld lässt sich am besten in Großstädten wie Delhi, Mumbai oder Kolkata sowie an internationalen Flughäfen wechseln oder abheben. Reisende sollten daher vor dem Aufbruch in abgelegene Gebiete ausreichend Bargeld in Rupien mitführen.

Welche körperliche Fitness ist für Trekking in Indien erforderlich?

Die Anforderungen an die körperliche Fitness variieren in Indien sehr stark je nach gewählter Route. Das Spektrum reicht von einfachen Pilgerwanderungen bis hin zu anspruchsvollen Hochgebirgsexpeditionen im Himalaya, die eine hohe Grundkondition und Höhentauglichkeit voraussetzen. Trekkingtage dauern typischerweise zwischen 5 und 9 Stunden, und Touren können 5 bis 21 Tage umfassen. Für Himalaya-Touren ist eine gezielte Akklimatisierung obligatorisch.

Benachbarte Länder

China Nepal