letzte Aktualisierung: 30.04.26 14:32 Uhr durch das Auswärtiges Amt
Einreise-Stufe:
Reisepass + Visum
Visum-Typ:
e-Visa
Visum-Kosten:
keine genaue Information
Mindestgültigkeit Ausweisdokument:
6 Monate (ab Einreise)
Quelle:
Auswärtiges Amt
Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Informationen zum Visum erteilt die iranische Botschaft in Berlin.
Das Visum wird nicht in den Pass geklebt, sondern als elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines Ausdrucks mitgeführt wird. Dadurch entfällt auch die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.
- Bewahren Sie während der gesamten Aufenthaltsdauer Ihren Reisepass und Ihr Visum sicher auf.
Für nicht-touristische Aufenthalte in Iran muss das korrekte Visum (zum Beispiel Journalistenvisum, Arbeitsvisum) beantragt werden. Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährigen Freiheitsstrafen) gerechnet werden.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exit-Visum“) durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung der Visumsdauer in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exit-Visum fällig.
- Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zur Vorgehensweise bei Verlust oder Ablauf Ihres deutschen Reisepasses und zu den Beantragungsschritten eines iranischen Exit-Visums.
Visum vor der Einreise
Vor Einreise kann ein Online-Visum (e-Visa) für die Einreise nach Iran beantragt werden.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Es liegen keine gesicherten Informationen vor, ob der Visa on arrival-Prozess seit der COVID 19-Pandemie wieder zuverlässig funktioniert.
Von der Nutzung von „Visa on arrival“ wird dringend abgeraten.
Krankenversicherung
Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig.
Oftmals wird ein Krankenversicherungsnachweis gefordert, der eine COVID-19-Erkrankung einschließt.
- Bitte informieren Sie sich bei der iranischen Botschaft in Deutschland über die genauen Anforderungen an Ihre Auslandskrankenversicherung.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländische Staatsangehörige können generell über die internationalen Flughäfen des Landes gemäß den geltenden Voraussetzungen einreisen.
Die Grenzübergänge nach Pakistan befinden sich in der Provinz Sistan-Beluschistan, wo Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sowie Bandenkriminalität (v.a. Drogenschmuggel) einhergehend mit Überfällen und Schusswaffengebrauch verzeichnet werden. Von einer Überfahrt per Schiff von iranischen Häfen am Persischen Golf in die Vereinigten Arabischen Emirate wird dringend abgeraten, da es sich um illegale Fähr- und Frachtverbindungen handeln kann.
Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Auf dem Landweg mit dem eigenen Kfz Einreisende benötigen für ihr Fahrzeug eine iranische Kfz-Versicherung.
- Beachten Sie die Teilreisewarnung für Pakistan und die Reisewarnung für Afghanistan. Die Weiterreise nach Afghanistan und Pakistan wird in keiner Weise unterstützt. Es kommt immer wieder zu Grenzschließungen auf beiden Seiten, bedingt durch sicherheitsrelevante Vorfälle und Unruhen.
- Informieren Sie sich vorab und bei Einreise auf dem Landweg an der Grenze über den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug
- Erkundigen Sie sich bei den für die jeweilige Grenzübertrittstelle zuständigen iranischen Behörden über die genauen Einreisevoraussetzungen.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt zusätzlich über mögliche Erfordernisse für die Ausreise. bzw. die Bestimmungen für die Durchreise bei den Behörden der jeweiligen Länder.
Weiterreise in Nachbarländer
Siehe Teilreisewarnung Pakistan.
Zur Beantragung eines Visums für manche Nachbarländer Irans (z.B. Pakistan, Turkmenistan) in Iran wird von den betreffenden Auslandsvertretungen oft eine konsularische Bescheinigung verlangt, in der Passdaten des Reisenden bestätigt werden.
Reisen in die USA nach Aufenthalten in Iran
Reisen nach Iran können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie die vom deutschen Recht abweichenden Sorgerechtsbestimmungen des iranischen Rechts und informieren Sie sich vorab über die gültige Rechtslage und die daraus entstehenden Konsequenzen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Deutsch-iranische Doppelstaater
Siehe Aktuelles – Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt. Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet.
Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), werden von den iranischen Behörden ausschließlich wie iranische Staatsangehörige behandelt. Dies führt dazu, dass eine konsularische Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen nicht möglich ist.
Die iranische Staatsangehörigkeit kann nicht abgelegt werden, und Iran sieht Kinder iranischer Eltern automatisch als Iraner an. Eine iranische Staatsangehörigkeit kann auch ohne einen iranischen Reisepass oder iranische Geburtsdokumente vorliegen und auch Personen betreffen, die selbst keinen Kontakt mit Iran hatten. Merkmal für eine von iranischen Behörden vermutete iranische Staatsangehörigkeit sind zum Beispiel Name oder Geburtsort.
Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt, einschließlich bei der Einreise nach Iran. Es mehren sich Fälle der Verhängung von Ausreisesperren, u.a. bei nichtgeleistetem Militärdienst, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung politischer Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, Verbreitung regimekritischer Beiträge über Social Media) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurden in westlichen Staaten lebende Personen iranischer Herkunft, die an regimekritischen Demonstrationen teilgenommen hatten, gezielt bei Aufenthalten in Iran verhaftet, strafrechtlich verfolgt und durch Folter zu Geständnissen gezwungen, um so Protestierende abzuschrecken.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran möglich ist. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
- Führen Sie Ihren gültigen iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
- Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die Deutsche Botschaft Teheran erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist. Die Botschaft kann Sie insbesondere nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung schützen.
- Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses bzw. Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
- Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus; Sie benötigen zusätzlich einen iranischen Pass.
- Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich.
- Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft prüfen, ob Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.
Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz“, 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich unaufgefordert bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung melden).
Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Wehrdienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
- Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater bis zur vollständigen Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger
Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran erwirbt die deutsche Ehefrau durch eine nach iranischem Recht wirksame Eheschließung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung der sogenannten Shenasnameh (Personenstandsdokument) für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Fall sollte umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufgenommen werden.
Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch für die gemeinsamen Kinder besitzt, kann der iranische Ehemann seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.
Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.
Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokumenten) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ohne die Zustimmung des früheren Ehemannes ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung in einem iranischen Gerichtsverfahren nicht möglich.
- Befassen Sie sich vor Einreise ggf. mit dieser Problematik.
- Sollte Ihnen bei Einreise der Pass abgenommen werden, nehmen Sie umgehend mit der deutschen Botschaft in Teheran Kontakt auf.
- Beantragen Sie ggf. rechtzeitig vor einer Reise die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung, um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden.
Einfuhrbestimmungen
Barmittel mit einem Wert bis 10.000 EUR dürfen ohne weitere Erklärung eingeführt und mit einem Wert bis 5.000 EUR ausgeführt werden. Höhere Beträge müssen angemeldet werden.
- Führen Sie keinen Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten, ein.
- Sie dürfen einen bis zu sechs Quadratmeter großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich ausführen.
- Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Suchen Sie dazu unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung auf (Tel. +98 21 667020614, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str. 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum).
Einreise mit Kfz
Es ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist, siehe Aktuelles. Auskünfte erteilt die zuständige iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder die iranischen Grenzbehörden. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein „Carnet de passage“ und ein ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran erforderlich.
Bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug gab es vermehrt Probleme.
Tiere
Für die Einfuhr von Haustieren wird eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt, die nicht älter als zehn Tage sein darf und bestätigt, dass das Tier gesund ist, innerhalb der letzten sechs Monate gegen Tollwut geimpft wurde, entwurmt ist und einen Chip besitzt. Empfehlenswert ist der EU-Heimtierausweis. Bei Einreise am Flughafen erfolgt neben einer Kontrolle in der Regel eine erneue amtstierärztliche Untersuchung.
- Erkundigen Sie sich bezüglich der Einfuhr von Haustieren bitte auch direkt bei den iranischen Auslandsvertretungen.
Quelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.