letzte Aktualisierung: 27.02.26 18:07 Uhr durch das Auswärtiges Amt
Einreise-Stufe:
Reisepass + ESTA/eTA
Mindestgültigkeit Ausweisdokument:
6 Monate (ab Einreise)
Quelle:
Auswärtiges Amt
Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Die Einreise mit verlängerten/aktualisierten Reisedokumenten ist nicht möglich. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Beschädigte Reisedokumente (z.B. mit ausgefranstem Außeneinband, gelockerter Bindung der Seiten oder durch Verschmutzung schwer leserlich) können zur Einreiseverweigerung führen.
Es wurden bislang keine Fälle des Nipah-Virus in Kasachstan festgestellt. Bei Einreise insbesondere aus südostasiatischen Ländern werden jedoch verstärkt medizinische Kontrollen durchgeführt. Bei Grenzübertritten nach Usbekistan und Kirgisistan sollten die dort geltenden medizinischen Reisehinweise berücksichtigt werden.
Visum/ETA
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Eine Beantragung einer Electronic Travel Authorization (ETA) über die App QazETA vor der visumsfreien Einreise wird empfohlen, ist während der aktuellen Pilotierungsphase aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.
Benachrichtigung der Migrationspolizei
Die Einreise aller ausländischen Staatsangehörigen nach Kasachstan muss bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn Ausländer visumsfrei eingereist sind. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden sich auf dem Visa-Migrationsportal. Die Anzeige über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt.
- Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.
Versäumt der Einladende es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdienst über die Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.
Wird der erlaubte Aufenthaltszeitraum ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden überzogen, drohen hohe Geld- und ggfs. auch Haftstrafen sowie ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen das Land nicht verlassen werden darf. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.
Einreise über die Russische Föderation
Reisende, die auf dem Landweg über die Russische Föderation einreisen oder bei Einreise mit dem Flugzeug die internationale Transitzone des russischen Flughafens verlassen müssen, benötigen ein russisches Transitvisum. Bei Einreise über die Russische Föderation mit dem Zug kann aufgrund des Verlaufs der Bahnstrecke die mehrfache Ein- und Ausreise aus Russland bzw. nach Kasachstan erforderlich sein. In einem solchen Fall ist ein Visum erforderlich, das die mehrfache Ein- und Ausreise erlaubt (Multivisa).
Ehemalige kasachische Staatsangehörige
Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen, die auch deutsche Staatsangehörige sind (Eingebürgerte/Spätaussiedler), drohen bei Einreise nach Kasachstan mit dem kasachischen Reisepass der Einzug des Reisepasses und/oder eine Geldstrafe.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern mit Übersetzung ins Russische oder Kasachische mit sich führen, wonach sie ohne Begleitung (oder in Begleitung einer bestimmten Person) reisen dürfen.
Gemäß kasachischem Sorgerecht haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht für ein Kind, auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.
Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000 USD ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.
Bei Einfuhr bestimmter Gegenstände (z.B. Einfuhr von mehr als nur einem technischen Gerät oder Antiquitäten) kann die Vorlage einer Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) verlangt werden.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.
Medikamente
Reisende, die aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten sich vor Einreise bei den kasachischen Auslandsvertretungen oder den kasachischen Zollbehörden über die aktuell geltenden Einfuhrbestimmungen informieren.
Reisende, die über eine ärztliche Bescheinigung über ihre gesundheitliche Situation und die Erforderlichkeit von Medikamenten verfügen, sollten diese in russischer und/oder kasachischer Übersetzung mit sich führen.
Elektronische Kommunikationsmittel
Mobiltelefone, die nach dem 25. März 2025 neu erworben wurden, müssen bei Aufenthalten in Kasachstan von mehr als 30 Tagen für eine Nutzung im kasachischen Mobilfunknetz nach Einfuhr registriert werden.
Bei Ausreise aus Kasachstan werden Reisende im Rahmen von Sicherheitskontrollen regelmäßig zum Einschalten, vereinzelt auch zum Entsperren ihrer elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere Laptops, aufgefordert.
Tiere
Informationen über die Einfuhr von Haustieren nach Kasachstan können vorab bei den kasachischen Auslandsvertretungen bzw. beim kasachischen Zoll erfragt werden. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.
Ein aktuelles internationales Gesundheitszertifikat und eine amtsärztliche Bestätigung mit russischer Übersetzung, dass das Tier gesund ist und nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet, müssen mindestens bei der Einreise vorgelegt werden.
Quelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.