Land

Marokko

🇲🇦

Marokko liegt im Nordwesten Afrikas und grenzt im Osten an Algerien, im Norden trennt die Straße von Gibraltar das Land von Spanien. Das Land erstreckt sich über 446.300 km² zwischen Atlantikküste, Mittelmeer und der Sahara. Das Rückgrat des Landes bildet das Atlasgebirge, gegliedert in Hohen Atlas, Mittleren Atlas und Anti-Atlas. Der Hohe Atlas zieht in einem langen Bogen von Nordosten nach Südwesten durch das Landesinnere. Im Norden verläuft das Rifgebirge entlang der Mittelmeerküste. Das Atlasgebirge beherbergt Skigebiete wie Oukaimeden und Mischliefen sowie endemische Pflanzenarten wie die Atlantische Tanne. Die atlantischen Küstenebenen im Westen bilden den landschaftlichen Gegenpol zu den hochalpinen Zonen des Inneren.

Rund 37 Millionen Menschen leben in Marokko, das als unitarische semi-konstitutionelle Monarchie mit gewähltem Parlament regiert wird. Die Hauptstadt ist Rabat. Amtssprachen sind Arabisch und Tamazight, die Sprache der Amazigh — der Berbervölker, die das Atlas- und Rifgebirge seit Jahrtausenden bewohnen. Der Islam ist Staatsreligion. Französisch fungiert de facto als Bildungs- und Geschäftssprache, im Norden ist Spanisch verbreitet. Die Amazigh entwickelten im Atlas- und Rifgebirge eine tiefverwurzelte Bergkultur; die Gebirge dienten jahrhundertelang als Lebens- und Schutzraum. Dynastien wie die Almoraviden und Almohaden entstammten dem Atlasraum und prägten weite Teile Nordafrikas und der Iberischen Halbinsel.

Bekannte Ziele und Gipfel in Marokko
Tizi n Tamatert 2.302 m
Imlil, Atlas Mountains
Jbel Toubkal 4.167 m
Aroumd
Timesguida 4.088 m
Währung
Marokkanischer Dirham
Amtssprachen
Arabisch, Französisch
Zeitzone
UTC+01:00
Sommerzeitregel
Keine Sommerzeit (Ganzjährig gleicher UTC-Offset)
Einreise
Personalausweis reicht (EU/Schengen)

Einreise & Aufenthalt

Quelle: Auswärtiges Amt
Einreise Hinweise

letzte Aktualisierung: 06.03.26 17:16 Uhr durch das Auswärtiges Amt

Einreise-Stufe: Personalausweis reicht (EU/Schengen)
Mindestgültigkeit Ausweisdokument: 6 Monate (ab Einreise)
Quelle: Auswärtiges Amt

Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: ja
- Vorläufiger Reisepass: ja
- Personalausweis: nein
- Vorläufiger Personalausweis: nein
- Kinderreisepass: ja
Anmerkungen:
Die Einreise nach Marokko ist nicht mit Personalausweis möglich (auch nicht im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen). Reisende, die sich nur mit Personalausweis ausweisen können, werden von den Grenzbeamten zurückgewiesen und müssen den nächstmöglichen Rückflug antreten. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die Deutsche Botschaft Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich. Die Einreise nach Marokko wird auch dann verweigert, wenn der Reisepass beschädigt oder die maschinenlesbare Zeile unvollständig ist.
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Ausreise aus Marokko mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.
Es wird empfohlen, eine Kopie oder ein Foto des Reisepasses, mit dem die Einreise nach Marokko erfolgt, mit sich zu führen. Eltern sollten vorsorglich auch die Geburtsurkunden/beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden ihrer Kinder mitnehmen, um ggf. die Elterneigenschaft nachzuweisen.
- Bei weiteren Fragen zu Einreisevoraussetzungen kontaktieren Sie die zuständige Auslandvertretung Marokkos.
Deutsch-marokkanische Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in der Regel auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Die marokkanischen Grenzbehörden verweigern deutsch-marokkanischen Doppelstaatern die Ausreise, wenn kein gültiger deutscher Reisepass oder Passersatz mitgeführt wird.
- Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise die Gültigkeit Ihres deutschen Reisepasses und beantragen Sie frühzeitig einen neuen Reisepass (ggf. im Expressverfahren) an Ihrem Wohnort in Deutschland.
Sollte der deutsche Pass vor der Ausreise abgelaufen oder abhanden gekommen sein, kann die Deutsche Botschaft Rabat einen Reiseausweis als Passersatz für die Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In der Hauptreisezeit muss mit mehrwöchigen Warte- und Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Hinweis: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit - für die marokkanischen Behörden handelt es sich bei diesen Personenweiterhin um marokkanische Staatsangehörige.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.
Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumsfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die Deutsche Botschaft Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.
Über eine vor Ablauf des visumsfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichen Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss.
Ausführliche Informationen zur Einreise und konsularischen Angelegenheiten in deutscher Sprache bietet das marokkanische Außenministerium.
Minderjährige
Für Minderjährige, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, sollte zusätzlich zum Reisepass eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Reise, eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters mitgeführt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Siehe auch Reisedokumente – Anmerkungen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (CNIE = Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der marokkanischen Identitätskarte ist für marokkanische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.
Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsangehörige handelt.
Einfuhrbestimmungen
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.
Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.
Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinausgehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.
Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt das ONSSA (Office National de Sécurité Sanitaire des Produits Alimentaires).
Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.
Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.
Einfuhr eines Fahrzeugs
Ein bei der Einreise eingeführtes Kfz muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert, und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kfz darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gesundheitliche Empfehlungen
Pflichtimpfung bei Einreise
Keine
Empfohlene Impfungen
Hepatitis A Hepatitis B Typhus Tollwut Cholera Masern Dengue-Fieber
Quelle: Auswärtiges Amt
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Tollwut
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren.
- Lassen Sie sich vor Reisebeginn bzgl. einer Tollwutimpfung beraten.
- Sollten Sie von einem Hund gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Tollwut-Impfstoff und Immunglobuline sind im Land verfügbar.
Weitere Infektionskrankheiten
Weitere, durch Vektoren übertragene Infektionen kommen vor. Diese sind insgesamt nicht häufig. U.a. sind Fälle von Leishmaniasis, Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber, Filariasis, Loiasis, Myiasis, Phlebovirus-, Rickettsia felis- Rift Valley Fieber-, Spotted Fieber- und West Nil Fieber beschrieben. Für andere Erkrankungen (z.B. Chikungunya, Dengue, Zika) ist der potentielle Vektor vorhanden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Tuberkulose, Brucellose (nach Konsum von nicht pasteurisierten Milchprodukten) kommen u.a. vor.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat, Casablanca, Tanger und Fes finden sich allerdings gute Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem Lande hingegen kann die Notfallversorgung und allgemein die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen z.T. auf vergleichbarem Niveau wie in Europa ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende Ärzte.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Zoll Hinweise
Quelle: Auswärtiges Amt
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden.
Der Besitz von Falschgeld ist strafbar und kann mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden.
Bei Einreise dürfen Waren für nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag hinausgehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen sind nicht bekannt.
Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen erteilt das ONSSA (Office National de Sécurité Sanitaire des Produits Alimentaires).
Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt.
Weitergehende Informationen zur Ein- und Ausfuhr persönlicher Gegenstände, geschützter Kulturgüter (Fossilien), Waren und zu aktuellen Devisenbestimmungen sowie erforderlichen Genehmigungen erteilen der marokkanische Zoll und das marokkanische Außenministerium.
Einfuhr eines Fahrzeugs
Ein bei der Einreise eingeführtes Kfz muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert, und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Das Kfz darf Dritten nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Zolls überlassen werden. Zusätzliche Informationen bietet der marokkanische Zoll. Eine für Marokko gültige „Grüne Versicherungskarte“ muss mitgeführt werden und wird gelegentlich, bei Unfallbeteiligung in jedem Fall, von der Polizei verlangt.
Eingeführte Kfz, die nicht wieder ausgeführt werden (z. B. bei Verkauf, Unfall), müssen verzollt werden.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Offizielle Reisehinweise

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Österreich
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Schweiz
EDA Schweiz
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Deutschland
Auswärtiges Amt

Weiteres zum Reiseland Marokko

Neben den geographischen Eckdaten gibt es praktische Aspekte, die das Bild des Reiselands vervollständigen: die politische Lage, Zahlungsmittel im Atlas-Trek und landestypische Naturgefahren wie Erdbeben oder Steinschlag in den Hochlagen. Der Marokkanische Dirham ist in Bergdörfern des Atlas die einzige akzeptierte Zahlungsform — Geldautomaten fehlen dort. Auch Einreisebestimmungen und Gesundheitsvorsorge verdienen vor jeder Tour Aufmerksamkeit. Die folgenden Hinweise fassen den aktuellen Stand zusammen — direkt aus den offiziellen Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amtes.

Sicherheit
Quelle: Auswärtiges Amt
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara sowie in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Trotz erheblicher Sicherheitsmaßnahmen besteht das Risiko terroristischer Angriffe.
- Vermeiden Sie, alleine und abseits von Straßen zu reisen.
- Unternehmen Sie Trekking-Touren in den Bergregionen und Offroad-Touren in den Wüstengebieten (Zagora/Merzouga) grundsätzlich nur in einer Gruppe und mit registrierten landeskundigen Reiseführern.
- Erkundigen Sie sich ggf. tagesaktuell nach der Sicherheitslage für Touren bei den marokkanischen Polizeibehörden.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die politische Lage in Marokko ist grundsätzlich stabil und ruhig. Vereinzelte, spontane und unerwartete Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien und den sozialen Medien und verfolgen Sie aufmerksam die Entwicklung.
- Seien Sie in der Öffentlichkeit zurückhaltend mit politischen Meinungsäußerungen.
Grenzregion zu Algerien
Von Reisen in die unmittelbare Grenzregion mit Algerien wird dringend abgeraten.
Die Landgrenze nach Algerien ist seit 1994 geschlossen und wird streng kontrolliert. Die Grenzregion steht unter Beobachtung der marokkanischen Sicherheitsbehörden. Es besteht die Gefahr einer Festnahme, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich in der Region aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.
Wüstentouren in die Dünenlandschaften Südmarokkos (Erg Chebbi südlich von Merzouga bzw. Erg Chegaga und Erg Lihoudi südlich von Zagora) können mit einem ortskundigen Reiseveranstalter und vorzugsweise als Gruppe durchgeführt werden. Die aktuelle Sicherheitslage für solche Wüstentouren sollte vor jedem Reiseantritt bei dem jeweiligen Reiseveranstalter überprüft werden.
Von einem Verlassen der Hauptstraßen in Richtung Algerien wird jedoch dringend abgeraten.
- Meiden Sie das Grenzgebiet zu Algerien (mit Ausnahme der Touristenstrecken) und unterlassen Sie Versuche, die Landgrenze in Richtung Algerien zu überschreiten.
Westsahara
Von Reisen in das Gebiet der Westsahara wird dringend abgeraten.
Eine konsularische Betreuung ist dort nicht möglich. Die Botschaft kann keine Bescheinigungen zum Grenzübertritt o.ä. ausstellen. Eventuell erforderliche Genehmigungen müssen vor Reisebeginn bei den zuständigen marokkanischen Behörden eingeholt werden. Abseits befestigter Straßen und insbesondere in den Grenzregionen zu Mauretanien besteht zudem eine Bedrohung durch Minen und nicht-detonierte Kampfmittel ("Blindgänger").
Der Grenzwall zwischen dem von Marokko und dem von der Frente Polisario kontrollierten Teil der Westsahara ist Sperrgebiet.
- Verlassen Sie keinesfalls die Hauptverbindungsstrecke Laayoune – Dakhla – mauretanische Grenze.
Rif-Gebirge
Im Rif-Gebirge (Nordost-Marokko) wird Cannabis angebaut. In Einzelfällen kann es zu Belästigungen durch Rauschgifthändler kommen.
- Bereisen Sie das Rif-Gebirge nicht allein.
- Lassen Sie sich nicht zum Kauf von Drogen verleiten. Der Besitz von Drogen wird in Marokko strafrechtlich verfolgt und führt zu hohen Freiheitsstrafen.
Kriminalität
Insbesondere in der Nähe von touristischen Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr von Raubüberfällen und Diebstählen. Dabei kann es vereinzelt auch zum Einsatz von Gewalt und Waffen kommen, besonders wenn Angreifer unter Drogeneinfluss stehen.
Besondere Wachsamkeit ist in den Medinas geboten. Reisenden wurden von Mopedfahrern offen getragene Taschen, Handys o.ä. mit Gewalt entrissen. Verletzungen werden dabei in Kauf genommen.
- Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand und versuchen Sie, ruhig zu bleiben.
- Bringen Sie alle kriminellen Vorkommnisse stets bei der Polizei zur Anzeige.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisepass nur eine Farbkopie mit.
- Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg fragen und Geldautomaten benutzen - besonders, wenn sich jemand als ortskundiger Führer ausgibt und Ihnen seine Dienste anbietet.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Geld/Kreditkarten
Quelle: Auswärtiges Amt
Landeswährung ist der marokkanische Dirham (MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben werden. Bei einer Debitkarte (Girocard) hängt dies von den Vertragsbedingungen des Geldinstituts ab.
- Bitte erfragen Sie bei Ihrem Geldinstitut, ob Ihre Debitkarte Sie zu Abhebungen im Ausland berechtigt.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Natur & Klima
Quelle: Auswärtiges Amt
Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima reicht von mediterran an der Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima im Landesinneren.
In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu starken Schneefällen, Überflutungen und entsprechend zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Wetter- und Gefahrenlage auf der Webseite der Generaldirektion für Meteorologie (GDM). Unter dem Stichwort „Vigilance générale“ finden Sie dort eine in den jeweiligen Warnstufen gekennzeichnete, interaktive Landkarte.
- Informieren Sie sich auf der Webseite ADMtrafic.ma über gesperrte Streckenabschnitte oder Umleitungen.
- Informieren Sie sich vor einer Reise in den lokalen und sozialen Medien. Weitere Informationen bieten auch „Le Matin“ in französischer Sprache und Hespress in englischer Sprache.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gut zu wissen:

Die atlantische Tanne — bekannt als *Abies pinsapo var. marocana* — wächst ausschließlich in den marokkanischen Atlasbergen und nirgendwo sonst auf der Welt. Dieser royale Koniferen-Endemit ist ein lebendiges Relikt vergangener Klimaperioden, das nur in den Hochlagen des Atlas überlebt hat. Wer durch diese Wälder aufsteigt, bewegt sich durch ein Ökosystem, das es in dieser Form kein zweites Mal gibt. Der Blick auf diese uralten Bäume gehört zu den stillen Highlights jeder Atlastour.

Reisen in Marokko

Reisegebiete in Marokko

Bekannte Ziele und Gipfel in Marokko

Gebirgspass 2.302 m

Tizi n Tamatert

Der Tizi n Tamatert liegt auf 2.302 m im marokkanischen Hohen Atlas südlich von Marrakesch. Der Pass verbindet das Ouanesekra-Tal mit dem Imlil-Tal am Fuße des Jbel Toubkal. Von hier bietet sich ein weites Panorama über das Atlasgebirge.

Dorf

Imlil, Atlas Mountains

Imlil liegt auf 1.800 m Höhe im Hohen Atlas Marokkos und bildet das Zentrum des Bergtourismus im Land. Das Bergdorf dient als natürlicher Ausgangspunkt für Besteigungen des Jbel Toubkal, des höchsten Gipfels Nordafrikas. Von hier starten 90 Prozent aller Toubkal-Expeditionen.

Gipfel 4.167 m

Jbel Toubkal

Der Jbel Toubkal erhebt sich auf 4.167 m als höchster Gipfel des Hohen Atlas und ganz Nordafrikas. Der Berg liegt 63 km südlich von Marrakesch im gleichnamigen Nationalpark. Die Normalroute führt über den technisch unschwierigen Südgrat zum pyramidenförmigen Gipfelzeichen.

Dorf

Aroumd

Aroumd liegt auf 1.750 m Höhe im Hohen Atlas, etwa 70 km südlich von Marrakesch. Das Bergdorf mit 1.200 Einwohnern dient als wichtiger Stützpunkt für Trekkingtouren zum Jbel Toubkal. Die traditionelle Berberarchitektur und lokalen Handwerksbetriebe prägen den authentischen Charakter des Ortes.

Gipfel 4.088 m

Timesguida

Der Timesguida erhebt sich auf 4.088 m im Toubkal-Nationalpark und zählt zu den höchsten Gipfeln Marokkos. Gemeinsam mit dem Ras Ouanoukrim bildet er die zweithöchste Bergmasse des Atlasgebirges. Der Normalweg führt vom Neltner-Refugium über steiniges Gelände zum Gipfel.

Gipfel 4.083 m

Ras Ouanoukrim

Der Ras Ouanoukrim erhebt sich auf 4.083 m als dritthöchster Gipfel des Atlasgebirges im Toubkal-Nationalpark. Zusammen mit dem benachbarten Timzguida bildet er das Ouanoukrim-Massiv südlich von Marrakesch.

Sonstige

Ifni Lake

Der Lac d'Ifni liegt auf 2.500 m Höhe im marokkanischen Toubkal-Nationalpark. Der grüne Bergsee erstreckt sich über 26 Hektar am Ende eines von steilen Hängen umgebenen Tals. Direkt über dem See erhebt sich der Jbel Toubkal, mit 4.167 m der höchste Gipfel Nordafrikas.

Sonstige

Toubkal National Park

Der Nationalpark Toubkal liegt 70 km südlich von Marrakesch im Hohen Atlas. Er umfasst den höchsten Gipfel Nordafrikas, den Jbel Toubkal mit 4.167 m. Der Park dient als Labor zur Wiederherstellung von Pflanzen- und Tierarten.

Sonstige

Asni

Asni liegt etwa 40 Kilometer südlich von Marrakesch am Fuß des Hohen Atlas. Die Berbergemeinde markiert das Eingangstor zum Toubkal-Nationalpark. Von hier führen Pistes und Maultierpfade zu den höchsten Gipfeln Nordafrikas.

Gipfel 4.018 m

Toubkal Western Peak

Der Toubkal Western Peak erhebt sich auf 4.018 m im marokkanischen Hohen Atlas. Der Gipfel bildet eine markante Schulter des Jbel Toubkal und liegt am West-Südwest-Grat des höchsten Berges Nordafrikas. Vom Pass Tizi n'Ouanoums führt der Grat über diesen Vorgipfel zum Hauptgipfel.

Gipfel 4.080 m

Aiguille d'Ifni

Die Aiguille d'Ifni erhebt sich auf 4.080 m als dritthöchste Erhebung im Toubkal-Nationalpark. Der exponierte Gipfel liegt nur 18 m Prominenz vom benachbarten Jbel Toubkal entfernt. Über eine Arista ist er vom Hauptgipfel in 50 Minuten bis 2 Stunden erreichbar.

Gipfel 3.616 m

Angour

Der Jbel Angour erhebt sich auf 3.586 m im marokkanischen Hohen Atlas. Der Gipfel liegt nordöstlich des Jbel Toubkal inmitten mehrerer Viertausender. Als Tagestour von Oukaïmeden oder Tacheddirt erreichbar.

Unsere Guides.

Unsere erfahrenen und zuverlässigen Guides führen dich sicher durch dein alpines Abenteuer und teilen ihre Leidenschaft für die Berge mit dir. Hier lernst du sie kennen.

Frag unsere Experten.

Du hast Fragen oder Dir ist etwas unklar? Unsere Officeteam hilft dir bei Fragen zu Ausrüstung, Tourenberatung oder einfach allgemeinen Fragen zu deinem Bergabenteuer.

Häufig gestellte Fragen zum Reiseland Marokko

Brauchen deutsche Staatsangehörige ein Visum für Marokko?

Nein, deutsche Staatsangehörige können visumfrei nach Marokko einreisen. Der Aufenthalt ist ohne Visum für bis zu 90 Tage erlaubt. Ein Visum bei Ankunft ist nicht erforderlich, die Einreise erfolgt direkt am Grenzübergang oder Flughafen. Zu beachten: Die Grenze zu Algerien ist seit 1994 geschlossen und kann nicht überquert werden.

Wie lange muss mein Reisepass bei der Einreise nach Marokko noch gültig sein?

Der Reisepass muss bei der Einreise nach Marokko noch mindestens 6 Monate gültig sein. Wer mit einem kürzer gültigen Dokument reist, riskiert die Einreiseverweigerung. Es empfiehlt sich, die Gültigkeit des Reisepasses rechtzeitig vor der Reise zu prüfen und gegebenenfalls einen neuen zu beantragen.

Wann ist die beste Reisezeit für Bergtouren in Marokko?

Die beste Reisezeit für Bergtouren in Marokko sind die Monate März bis Mai im Frühling sowie September bis November im Herbst. In diesen Perioden sind die Temperaturen angenehm und die Bedingungen für Trekkingtouren im Atlas optimal. Die Monate Juli und August sollten für Touren im Landesinneren und der Sahara gemieden werden, da die Hitze dort 40°C überschreiten kann und die Bedingungen für Bergtouren sehr belastend sind.

Was ist der Schirokko und wie beeinflusst er Bergtouren in Marokko?

Der Schirokko ist ein Sahara-Heißwind, der hauptsächlich im Sommer, aber grundsätzlich ganzjährig auftreten kann. Er erhöht die Temperaturen schlagartig um 7 bis 8°C, bringt feinen Sandstaub mit und kann die Sichtweite sowie die Orientierung im Gelände erheblich einschränken. Ein Schirokko dauert typischerweise 2 bis 5 Tage. Für Touren in Wüstenregionen empfiehlt sich eine Staubschutzmaske oder ein geeignetes Schutztuch.

Wie sicher ist Marokko für Bergtouristen?

Marokko gilt generell als sicheres Reiseland, politische Gewalt ist selten. In Bergregionen des Atlas sollte jedoch stets ein lokaler Bergführer engagiert werden, da Lawinen- und Steinschlaggefahr in Hochlagen im Winter und Frühling real sind. Der Mobilfunkempfang in Hochlagen ist nicht verlässlich, weshalb ein Notfallplan vor dem Trek festgelegt werden sollte. In touristischen Medinas wie Marrakesch oder Fès ist auf Taschendiebstahl und Trickbetrug zu achten. Zudem besteht in Marokko eine allgemeine Erdbebengefahr, wie das schwere Beben im September 2023 nahe Marrakesch mit Magnitude 6,8 und über 2.800 Todesopfern gezeigt hat.

Welche Gesundheitsrisiken gibt es bei Bergtouren in Marokko?

Das häufigste Gesundheitsproblem in Marokko ist Reisedurchfall durch verunreinigtes Wasser oder Essen — Leitungswasser sollte grundsätzlich nicht getrunken werden. Vor der Reise wird eine Impfung gegen Hepatitis A und Typhus empfohlen; bei Outdoor-Aktivitäten mit möglichem Tierkontakt ist auch eine Tollwutimpfung sinnvoll. In Wüsten- und Saharatouren sind Sonnenstich und Hitzschlag ein ernstes Risiko, ausreichende Hydration ist daher essenziell. Im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung in Bergregionen ist der Abstieg in eine Stadt mit Krankenhaus wie Marrakesch oder Ouarzazate notwendig; eine Hubschrauberevakuierung ist in extremen Fällen möglich, aber nicht garantiert.

Welche Währung gilt in Marokko und wie bezahlt man auf Trekkingrouten?

Die offizielle Währung Marokkos ist der Marokkanische Dirham (MAD). In Städten wie Casablanca, Marrakesch oder Fès sind Geldautomaten gut verfügbar, wobei die Direktabhebung am Automaten in der Regel die günstigste Option ist. Auf Trekkingrouten im Atlas wird ausschließlich mit Bargeld bezahlt — Bergführer, Mulis und lokale Unterkünfte akzeptieren keine Kreditkarten. In Bergdörfern und auf abgelegenen Trekkingstrecken gibt es keine Geldautomaten, ausreichend Bargeld sollte daher vor dem Aufbruch besorgt werden.

Welche körperlichen Anforderungen stellen Bergtouren in Marokko?

Die Anforderungen variieren je nach Tour erheblich: Tagestouren im Mittleren Atlas oder kulturell geprägte Routen sind moderat und auch für weniger erfahrene Wanderer geeignet. Anspruchsvollere Touren im Hohen Atlas, wie Gipfeltouren auf den Jebel Toubkal, erfordern dagegen gute Kondition und Bergerfahrung. Die tägliche Gehzeit liegt je nach Tour zwischen 4 und 8 Stunden, mehrtägige Trekkingreisen dauern typischerweise 3 bis 14 Tage. Eine spezielle Höhenakklimatisierung ist für die meisten Touren in Marokko nicht zwingend erforderlich.

Benachbarte Länder

Spanien