Land

China

🇨🇳

China liegt in Ostasien und grenzt im Norden an Russland und die Mongolei, im Süden an Nepal, Indien und Myanmar, im Westen an Kasachstan und Pakistan. Das Land umfasst 9.600.000 km² und beherbergt die mächtigsten Gebirgssysteme der Erde. Der Himalaya, der Karakorum, der Pamir und der Tian Shan prägen den westlichen und südwestlichen Rand. Das Tibetische Plateau erhebt sich auf 4.000 bis 8.848 m und gilt als höchstes und ausgedehntestes Hochplateau der Erde. Der tiefste Punkt liegt am Ayding-See in der Turpan-Depression bei −154 m. Der höchste Punkt ist der Mount Everest — tibetisch Chomolungma — an der sino-nepalesischen Grenze mit 8.848 m. Damit beträgt die Höhendifferenz innerhalb des Landes über 9.000 m.

China zählt rund 1.400 Millionen Einwohner und wird als Volksrepublik von der Kommunistischen Partei Chinas regiert. Die Hauptstadt ist Peking. Neben der Amtssprache Mandarin-Chinesisch sind Kantonesisch, Tibetisch, Uigurisch, Mongolisch und Zhuang als Regionalsprachen verbreitet. Die tibetisch-buddhistische Tradition verknüpft die Hochgipfel seit Jahrtausenden mit spiritueller Bedeutung. Der Mount Everest trägt in dieser Tradition den Namen Chomolungma — 'Muttergöttin der Erde'. Die Nordroute auf chinesischem Territorium wurde durch britische Expeditionen ab den 1920er Jahren erschlossen. Die Tibet Mountaineering Association verwaltet die Permitpflicht für internationale Expeditionen zur Nordseite des Everest. Kommerzielle geführte Besteigungen der Nordroute sind seit den 1990er Jahren möglich.

Bekannte Ziele und Gipfel in China
Shapshal 3.109 m
Kadartyr (Okhotnichii) 2.871 m
Telezker See 435 m
Tetykiol' 3.068 m
Altynkaiak 2.898 m
Währung
Renminbi Yuan
Amtssprachen
Tibetisch, Yi, Kasachisch, Koreanisch, Uigurisch, Zhuang, Chinesisch
Zeitzone
UTC+06:00 bis UTC+08:00
Sommerzeitregel
Keine Sommerzeit (Ganzjährig gleicher UTC-Offset)
Einreise
Reisepass, visumfrei

Einreise & Aufenthalt

Quelle: Auswärtiges Amt
Einreise Hinweise

letzte Aktualisierung: 06.05.26 09:08 Uhr durch das Auswärtiges Amt

Einreise-Stufe: Reisepass, visumfrei
Quelle: Auswärtiges Amt

Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
Anmerkungen:
Bei Einreise mit Visum müssen Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise in China noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei der visumsfreien Einreise müssen Reisedokumente mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Für die Einreise muss eine Einreiseerklärung ausgefüllt werden. Es wird empfohlen, hierfür das in elektronischer Form bereitgestellte Formular der chinesischen Einwanderungsbehörde (National Immigration Administration, NIA) zu verwenden.
Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum (Ausnahme bei visumsfreier Einreise, siehe weiter unten) ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.
Erfassung biometrischer Daten
An allen für Ausländer geöffneten Grenzen führen die chinesischen Grenzkontrollbehörden sukzessive Fingerabdruckscanner ein. Grundsätzlich müssen alle Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren ihre Fingerabdrücke abgeben, sofern dies möglich ist.
Medizinische Untersuchungen
Bei der Einreise in die Volksrepublik China ist es möglich, dass bei Reisenden medizinische Untersuchungen wie z.B. die Messung der Körpertemperatur sowie Rachen- oder Nasenabstriche oder Bluttests durchgeführt werden. Stimmen Reisende den Untersuchungen nicht zu, kann ihnen die Einreise verweigert werden.
Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) - persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Ein Visum ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht vor Reiseantritt erforderlich, siehe Visumsfreie Einreise.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die nicht über ein erforderliches gültiges Visum verfügen oder die Voraussetzungen für eine visumsfreie Einreise nicht erfüllen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt, sondern ihnen wird regelmäßig die Einreise verweigert.
Nach geltendem chinesischen Einreiserecht muss der Visumsantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumsverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden. Ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) ist nur dann möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Visumsfreie Einreise
Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, für Besuchsreisen, zum akademischen und kulturellen Austausch und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2026, siehe Aktuelles. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur visumsfreien Einreise und Beispielfälle für nicht visafreie Einreisezwecke bereit.
- Für Fragen zur Visumsfreiheit kontaktieren Sie bitte die chinesische Botschaft in Berlin.
Auch bei visumsfreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
Visumsfreier Aufenthalt in der Provinz Hainan
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt auf der Insel Hainan unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30 Tage visumsfrei einreisen.
Hier finden Sie weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong.
Erwerbstätigkeiten
Es gelten „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Diese Regelungen haben die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich ausgeweitet.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die früher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.
Hierunter fallen z.B.
- Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen/Modeling sowie Dreharbeiten/Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie
- Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen/Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
- Halten Sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.
- Beantragen Sie bei einer Reise mit einem Z-Visum innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Arbeitserlaubnis beim lokalen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration).
- Beachten Sie, dass Sie einen Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsorts beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzeigen müssen.
Reisen nach Hongkong und Macau
Obwohl Hongkong und Macau Teil der Volksrepublik China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumsfrei nach Hongkong und Macau einreisen.
Dabei ist zu beachten, dass Hongkong und Macau nach dem chinesischen Ein- und Ausreisegesetz als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies in Bezug auf das Visum eine Ausreise aus der Volksrepublik China.
Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist.
- Achten Sie bei geplanten Reisen bzw. Ausflügen nach Hongkong und Macau unbedingt bereits bei Beantragung des Visums für die Volksrepublik China darauf, dass es zur mehrfachen Einreise berechtigt.
Visumsbeantragung
Siehe Einreise und Zoll – Visumsfreie Einreise
Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Längerfristiger Aufenthalt
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die Volksrepublik China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden grundsätzlich nur aufgrund von mit einer Apostille versehenen Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden mit einer Apostille versehen zu lassen, siehe Informationen zum internationalen Urkundenverkehr.
Eine Überziehung des Visums zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der Volksrepublik China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.
Meldepflicht/Registrierung
Alle Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung.
Die Registrierung ist abhängig vom örtlich zuständigen Public Security Bureau entweder persönlich und/oder online online bzw. mit der App/dem Miniprogramm „12367“ möglich. Englischsprachige Hinweise zur Registrierung stellt die National Immigration Authority online oder unter der Telefonnummer 12367 zur Verfügung.
In Peking können Reisende sich über die Webseite des Pekinger Public Security Bureaus online registrieren.
In Shanghai können Reisende sich über die Webseite des Shanghaier Public Security Bureaus online registrieren.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann zu Befragungen, Geldstrafen und einer späteren Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.
Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.
- Registrieren Sie sich innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Public Security Bureau, wenn Sie nicht in einem Hotel wohnen.
- Bei Störungen der App (z.B. beim Hochladen von Fotos) führen Sie bitte die Registrierung bei dem für Sie zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) durch.
Reisegenehmigungen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Autonomen Region Xinjiang, siehe Innenpolitische Lage.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Ausländer benötigen in jedem Fall eine Spezialgenehmigung namens Tibet Travel Permit bzw. Tibet Entry Permit vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen.
Der Antrag dafür kann ausschließlich für eine Reisegruppe von mind. fünf Personen über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden
Es sind eine (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen. Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen.
Bergsteiger, Journalisten, Geschäftsreisende und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den zuständigen chinesischen Behörden zu erfragen sind.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist für Ausländer unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist bei einem Wert von über 5.000 USD auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Landeswährung darf bis zu 20.000 RMB ein- und ausgeführt werden.
Powerbanks müssen mit eindeutig erkennbarer CCC-Zertifizierung versehen sein und im Handgepäck transportiert werden. Powerbanks ohne entsprechende Zertifizierung werden bei der Sicherheitskontrolle an chinesischen Flughäfen konfisziert. Weitere Informationen bietet die Webseite des China Quality Certification Centre.
Es dürfen 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen.
Tiere
Für die Einfuhr von Haustieren gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist ein Quarantäneaufenthalt von 30 Tagen für das Tier erforderlich.
- Nehmen Sie vor Mitnahme von Haustieren unbedingt Kontakt mit der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland auf.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gesundheitliche Empfehlungen
Pflichtimpfung bei Einreise
Keine
Empfohlene Impfungen
Hepatitis A Hepatitis B Typhus Tollwut Japanische Enzephalitis Gelbfieber Polio Masern Dengue-Fieber
Quelle: Auswärtiges Amt
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten ein Gelbfieberimpfung nachweisen. China selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
Denguefieber
Dengueviren werden in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Die Erkrankung wird durch das Chikungunya-Virus verursacht, welche durch tagaktive Mücken der Gattung Aedes übertragen wird. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Ausbrüchen insbesondere im Süden des Landes. Chikungunya-Fieber geht typischerweise mit Gelenkbeschwerden und hohem Fieber einher, schwere Verläufe sind selten. Eine Impfung steht zur Verfügung, siehe auch Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko, auch wenn das Vorkommen von HIV/AIDS in der chinesischen Bevölkerung relativ gering ist.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe Japanische Enzephalitis.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe“) ist in der Volksrepublik China endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza.
- Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
- Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in China hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von zehn Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Pest
Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung gut behandelt werden kann. Die Infektion kommt in Nord- und Westchina sowie der angrenzenden Mongolei natürlich in der Nagetierpopulation vor. In diesen Gebieten treten wiederholt Einzelfällen von Pest auf.
- Beachten Sie die Hinweise zu Präventionsmaßnahmen in Pest.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In China treten immer noch jährlich über 1.000 Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
Fallzahlen sind besonders in ländlichen und südlichen Landesteilen (Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan und Hunan) häufiger.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren. Vor allem Enterviren 71 können zu schweren Verläufen führen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis. Die Gefahr der Übertragung besteht insbesondere in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang).
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Auch China ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Luftverschmutzung
In den Ballungszentren Chinas sind hohe bis sehr hohe Luftverschmutzungen besonders in den Wintermonaten häufig. Die Behörden haben in den letzten Jahren allerdings ganz erhebliche Maßnahmen erfolgreich eingesetzt, um die Luftbelastung zu verbessern.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Medizinische Versorgung
In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen.
Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Zoll Hinweise
Quelle: Auswärtiges Amt
Die Einfuhr von Fremdwährung ist für Ausländer unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist bei einem Wert von über 5.000 USD auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Landeswährung darf bis zu 20.000 RMB ein- und ausgeführt werden.
Powerbanks müssen mit eindeutig erkennbarer CCC-Zertifizierung versehen sein und im Handgepäck transportiert werden. Powerbanks ohne entsprechende Zertifizierung werden bei der Sicherheitskontrolle an chinesischen Flughäfen konfisziert. Weitere Informationen bietet die Webseite des China Quality Certification Centre.
Es dürfen 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Offizielle Reisehinweise

Wähle deine Staatsangehörigkeit für die aktuellen Hinweise deines Außenministeriums.

🇦🇹
Österreich
BMEIA Österreich
🇨🇭
Schweiz
EDA Schweiz
🇮🇹
Italien
Farnesina Italien
🇩🇪
Deutschland
Auswärtiges Amt

Weiteres zum Reiseland China

Neben den geographischen und alpinhistorischen Eckdaten oben gibt es praktische Aspekte, die das Bild des Reiselandes vervollständigen: politische Lage, Zahlungsmittel im Hochgebirge, Naturgefahren wie Erdbeben und Monsun sowie Einreise- und Gesundheitsfragen. Vieles davon ist in China anders gelagert als anderswo: Der Monsun macht Routen im Süden und Südwesten saisonal unpassierbar, in abgelegenen Bergregionen dominiert Bargeld, und für Gebiete wie Tibet gelten besondere Genehmigungspflichten. Die folgenden Hinweise fassen den aktuellen Stand zusammen — direkt aus den offiziellen Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amtes.

Aktuelles
Quelle: Auswärtiges Amt
Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr
China ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach China aus. Es werden allerdings in China weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten.
Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
- Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten.
- Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich zu den jeweiligen Transitbedingungen und möglichen Einschränkungen in den Reise- und Sicherheitshinweisen Ihres Transitlandes.
- Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Visumsfreie Einreise
Bis 31. Dezember 2026 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte bis zu 30 Tagen in die Volksrepublik China einreisen. Bei privater Unterkunft ist insbesondere die Registrierungspflicht zu beachten, siehe Einreise und Zoll - Visum.
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Vertretung zu den aktuellen Einreisevorschriften. Nur diese kann verbindlich Auskunft erteilen.
Ausreisesperren
Ausreisesperren gegen in China wohnhafte Ausländer (auch deutsche Staatsangehörige), können nicht ausgeschlossen werden. Ausreisesperren können insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in Zivil- und Strafverfahren verhängt werden, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Sicherheit
Quelle: Auswärtiges Amt
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Region Xinjiang
Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region deutlich verschärft. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse, Züge) gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht.
Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in Städten bzw. an deren Zugangspunkten und Hauptverkehrsadern statt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Personen-, Pass- und Gepäckkontrollen an Zugangspunkten zu u.a. Märkten, Parks und öffentlichen Plätzen sind die Regel. Ausländische Reisende müssen bei Polizeikontrollen ihren Pass vorzeigen, ihre Telefonnummer angeben und sich fotografieren lassen. Mit eingehenden Befragungen durch Sicherheitskräfte, auch nach Einchecken in Hotels, muss gerechnet werden. Beim Fotografieren und Filmen, auch mit dem Smartphone, ist darauf zu achten, dass keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw. -installationen abgelichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer vorübergehenden Festnahme kommen. In Xinjiang kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Verhaftungen und Passentzug. Betroffen sind insbesondere Personen uigurischer Abstammung.
- Seien Sie bei Reisen in die Autonome Region der Uiguren besonders vorsichtig.
- Fotografieren Sie keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw.-installationen.
- Rechnen Sie mit der Kontrolle von Smartphone und Kamera sowie Befragungen durch Sicherheitskräfte.
- Rechnen Sie mit einer verschärften Überprüfung bereits bei der Einreise nach China.
- Berücksichtigen Sie dies insbesondere, wenn Sie uigurischer Abstammung sind oder enge private Kontakte in Xinjiang haben.
Übrige Landesteile
Demonstrationen sind ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden gleichwohl gelegentlich statt. Teilnehmer müssen ggf. mit ernsten rechtlichen Maßnahmen gegen sie rechnen.
Besonders bei Reisen in mehrheitlich von ethnischen Minderheiten bewohnten und an die Autonomen Regionen Xinjiang und Tibet angrenzenden Regionen kann es zu unverdeckter Beobachtung und Kontrolle ausländischer Reisender durch die lokalen Sicherheitsorgane kommen.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
Überwachung und Cybersicherheit
Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Onlineangebote (z. B. Google, Facebook, X, WhatsApp und andere) ist blockiert. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Es ist damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden, z.B. wenn diese in Hotelräumen zurückgelassen werden. Dies ist auch ohne die Kenntnis oder Zustimmung des Inhabers möglich.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gering und Gewaltakte sind sehr selten.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Raub z.B. von Smartphones sowie insbesondere verschiedenste Formen von Trickbetrügereien, Scams und überhöhte Kreditkartenabrechnungen und Preise für Dienstleistungen kommen jedoch vor.
Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Seit Herbst 2023 wurden aus unterschiedlichen Städten Messerangriffe auf Ausländer bekannt, bei denen es auch immer Verletzte gab.
Betrugsversuche erfolgen auch über das Telefon, wobei sich Anrufer teilweise als Polizei ausgeben.
- Bewahren Sie Geld, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Führen Sie den Pass mit gültigem Visum stets mit.
- Lehnen Sie dubiose Angebote konsequent ab oder ignorieren Sie sie und nutzen Sie die ausgeschilderten Taxistände oder öffentliche Verkehrsmittel.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Geld/Kreditkarten
Quelle: Auswärtiges Amt
Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Deutsche Debitkarten (Girocard) sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Vielerorts werden internationale Kreditkarten nicht akzeptiert. In der Regel werden die meisten Zahlungen über gängige chinesische Apps wie Alipay oder Weixin Pay (im chinesischen Messenger WeChat integriert) geleistet.
- Halten Sie in jedem Fall vorsorglich Bargeld vor, da ein Bezahlen auf elektronischem Weg über die einschlägigen sozialen Dienste für ausländische Touristen nicht immer möglich ist.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Natur & Klima
Quelle: Auswärtiges Amt
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Weite Teile Chinas liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. In den letzten Jahren ereigneten sich im Südwesten Chinas, insbesondere in der Provinz Sichuan, mehrere starke Erdbeben.
Starkregen und Tropenstürme
Das Klima ist im Norden kontinental, im Süden subtropisch.
Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis Oktober die Regel sind, verursachen in den Berglagen regelmäßig Erdrutsche mit Todesopfern.
Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Ausläufer von Taifunen erreichen aber auch den Norden und Nordosten Chinas und können dort zu Überschwemmungen führen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Informieren Sie sich vor Reisen in die Berge der Provinz Sichuan in den lokalen Medien (z.B. ChinaDaily englischsprachig) über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen.
- Informieren Sie sich ggf. beim chinesischen Wetterdienst über die aktuellen Wetterverhältnisse und aktuelle Taifunwarnungen.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gut zu wissen:

China vereint innerhalb seiner Landesgrenzen eine vertikale Spanne von über 9.000 m — vom Gipfel des Mount Everest auf 8.848 m bis zum Ayding-See in der Turpan-Depression auf −154 m. Kein anderes Land der Erde umfasst eine solche Höhendifferenz. Für Bergsteiger bedeutet das: Die extremsten Höhenlagen und die tiefsten Senken des Planeten liegen im selben Reiseland. Die Nordroute des Everest und das abgrundtiefe Wüstenbecken sind dabei keine 3.000 km Luftlinie voneinander entfernt.

Reisen in China

Reisegebiete in China

Bekannte Ziele und Gipfel in China

Sattel 3.109 m

Shapshal

Der Schapschal liegt auf 3.109 m Höhe im zentralasiatischen Altaigebirge an der Grenze zwischen Russland und der Mongolei. Der Pass verbindet das Ob-Flusssystem mit den Quellflüssen des Jenissej und trennt das Altai-Naturreservat von der Republik Tuwa.

Sattel 2.871 m

Kadartyr (Okhotnichii)

Der Pass liegt auf 2.871 m Höhe im sibirischen Altaigebirge. Der Sattel befindet sich in einer der entlegensten Bergregionen Zentralasiens.

See 435 m

Telezker See

Der Telezker See liegt auf 435 m Höhe im nordöstlichen Altai-Gebirge. Das 78,6 km lange Gletschersee-System erreicht eine maximale Tiefe von 325 m und gehört zum UNESCO-Welterbe "Goldene Berge des Altai".

Gipfel 3.068 m

Tetykiol'

Der Gipfel erhebt sich auf 3.068 m im Altai-Naturreservat in Sibirien. Das Tetykolj-Massiv bildet einen der zentralen Gebirgsstöcke des Reservats. Der Gipfel liegt in einem der abgelegensten Hochgebirgsregionen Russlands.

Gipfel 2.898 m

Altynkaiak

Der Gipfel erhebt sich auf 2.898 m im russischen Altaigebirge. Er liegt in der Region des Altai-Naturreservats zwischen den markanten Gebirgskämmen. Das kontinentale Gebirgsklima prägt die hochalpine Landschaft.

Gipfel 2.893 m

Ust'e Chul'chi

Der Gipfel erhebt sich auf 2.893 m im sibirischen Altaigebirge. Er liegt im nördlichen Teil des Gebirges zwischen den Gebirgskämmen Torot und Abakan.

Gipfel 2.881 m

Katuiarykbazhi

Der 2.881 m hohe Gipfel erhebt sich im russischen Altai nahe der mongolischen Grenze. Er liegt in der weitläufigen Gebirgsregion des Altai-Naturreservats mit seinen charakteristischen Gebirgskämmen und Steinschutthalden.

Gipfel 3.110 m

Kurkure-Bazhi

Der 3.110 m hohe Gipfel erhebt sich im Kurkure-Massiv des Altai-Naturreservats. Das Gebirgsmassiv liegt im zentralen Teil des Reservats zwischen den großen Gebirgskämmen der Region.

Gipfel 2.841 m

Sadonkaia

Der Gipfel erhebt sich auf 2.841 m im russischen Altai-Naturreservat. Der Berg liegt in den zentralasiatischen Hochgebirgen nahe der mongolischen Grenze.

Gipfel 3.066 m

Iazulu

Der Gipfel erhebt sich auf 3.066 m im Altaigebirge nahe der mongolisch-russischen Grenze. Das kontinentale Hochgebirgsklima prägt die Region mit kalten Wintern und kühlen Sommern.

Gipfel 2.781 m

Artysh

Der 2.781 m hohe Gipfel erhebt sich im russischen Altai-Naturreservat. Er liegt in der zentralasiatischen Gebirgsregion zwischen den markanten Gebirgskämmen des südsibirischen Hochlandes.

Wasserfall

Uchar-Wasserfall

Der Uchar-Wasserfall ist mit 160 m Fallhöhe der größte Wasserfall des Altai-Gebirges. Die Wasserkaskade am Fluss Chulcha liegt im Altai-Naturreservat, einem UNESCO-Welterbe. Der Name bedeutet in der südaltaischen Sprache "fliegend" oder "unzugänglich".

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Häufig gestellte Fragen zum Reiseland China

Brauche ich für eine Bergtour in China ein Visum, und was gilt speziell für Tibet?

Ja, für China ist ein Visum erforderlich, das vor der Einreise beantragt werden muss. Für Reisen nach Tibet ist zusätzlich zum chinesischen Visum ein Tibet Travel Permit notwendig, der ausschließlich über zugelassene chinesische Reiseagenturen erhältlich ist. Ausländer in Tibet müssen in der Regel einer geführten Gruppe angehören. Wer die Everest-Nordroute besteigen möchte, benötigt außerdem ein spezielles Permit der Tibet Mountaineering Association (TMA). Für bestimmte Grenz- und Sperrgebiete können darüber hinaus zusätzliche Military Area Entry Permits erforderlich sein.

Wie lange muss mein Reisepass für die Einreise nach China gültig sein?

Für die Einreise nach China muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig sein. Es empfiehlt sich, den Pass rechtzeitig vor Reiseantritt auf seine Restgültigkeit zu prüfen. Wer zusätzlich Tibet bereist, sollte auch alle erforderlichen Permits in Kopie und Original mitführen.

Wann ist die beste Reisezeit für Bergtouren in China?

Die beste Reisezeit für Bergtouren in China ist von September bis Oktober, wenn die Monsunzeit abgeklungen ist und die Sichtverhältnisse besonders gut sind. Eine zweite empfehlenswerte Periode ist April bis Mai, bevor der Monsun einsetzt. Zu meiden sind die Monate Juni bis August wegen starker Regenfälle, Erdrutschen und gesperrter Wege im Süden und Südwesten. Im Norden des Landes sind zudem März und April wegen Staubstürmen aus der Gobi-Wüste ungünstig.

Wie wirkt sich der Monsun auf Trekkingtouren in China aus?

Der Sommermonsun beeinflusst China von Juni bis September und trifft vor allem den Süden und Südwesten, insbesondere Yunnan, Sichuan und den südlichen Tibetrand. In dieser Zeit sind viele Bergpfade durch Erdrutsche, Überschwemmungen und gesperrte Straßen unpassierbar, und der Zugang zu Basiscamps ist stark eingeschränkt. Auch Hubschrauberevakuierungen können in dieser Jahreszeit erheblich erschwert sein. Ausnahmen bilden Tibet selbst, Xinjiang und die Gobi-Wüste, die kaum vom Monsun beeinflusst werden.

Wie sicher sind Bergtouren in China, und worauf sollte ich besonders achten?

China ist für Touristen in den meisten Regionen sicher, doch politisch sensible Gebiete wie Tibet und Xinjiang erfordern besondere Vorsicht. In diesen Regionen ist ortskundige Reiseleitung empfohlen, und kritische politische Äußerungen in der Öffentlichkeit sollten unbedingt vermieden werden. Naturgefahren wie Erdbeben in Sichuan, Yunnan und Tibet sowie Erdrutsche im Süden während des Monsuns sind ebenfalls zu beachten. Zudem blockiert Chinas Great Firewall viele westliche Online-Dienste, weshalb ein VPN unbedingt vor der Einreise eingerichtet werden sollte.

Wie hoch ist das Risiko der Höhenkrankheit bei Bergtouren in China?

Das Risiko der Höhenkrankheit ist in China besonders hoch, da das Tibetische Plateau ab 4.000 m beginnt und Lhasa bereits auf über 3.600 m liegt. Akute Bergkrankheit (AMS) setzt typischerweise ab 2.500 bis 3.000 m ein; schwere Verlaufsformen wie HAPE oder HACE können lebensbedrohlich sein. Ein langsamer Aufstieg von maximal 300 bis 500 Höhenmetern pro Tag oberhalb von 3.000 m sowie Ruhetage sind entscheidend. Die medizinische Versorgung in extremen Höhenlagen ist sehr eingeschränkt, und eine Evakuierung kann Stunden bis Tage dauern. Acetazolamid (Diamox) kann prophylaktisch eingesetzt werden, jedoch nur nach ärztlicher Absprache.

Welche Währung gilt in China, und wie komme ich auf Trekkingtouren an Bargeld?

Die Währung in China ist der Renminbi, abgekürzt Yuan (CNY). In Großstädten sind Geldautomaten gut verfügbar, in Tibet und abgelegenen Bergregionen jedoch sehr eingeschränkt bis gar nicht vorhanden. Auf Trekkingrouten und an Basiscamps wird hauptsächlich mit Bargeld bezahlt, während in städtischen Stützpunkten WeChat Pay und Alipay verbreitet sind. Geldwechsel ist an Flughäfen, staatlichen Banken wie der Bank of China sowie in größeren Hotels möglich. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in CNY vor dem Beginn einer Tibet- oder Gebirgstour zu besorgen.

Welche körperliche Fitness ist für Bergtouren in China erforderlich?

Die Anforderungen variieren stark je nach Tourtyp: Für Hochgebirgs- und Expeditionstouren wie die Everest-Nordroute oder das Tibetische Plateau ist ein sehr hohes Fitnessniveau erforderlich, während Standard-Trekkingtouren in Yunnan oder Sichuan mittlere bis hohe Fitness voraussetzen. Tägliche Gehzeiten liegen zwischen 4 und 10 Stunden, und Touren dauern je nach Programm zwischen 7 und 60 Tagen. Aufgrund der extremen Höhenlagen ist eine sorgfältige Höhenakklimatisierung in jedem Fall notwendig. Wer unzureichend vorbereitet ist, riskiert ernsthafte gesundheitliche Probleme bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen.

Benachbarte Länder

Afghanistan Indien Kirgisistan Kasachstan Mongolei Nepal Russland