letzte Aktualisierung: 08.05.26 16:13 Uhr durch das Auswärtiges Amt
Einreise-Stufe:
Reisepass, visumfrei
Mindestgültigkeit Ausweisdokument:
6 Monate (ab Einreise)
Quelle:
Auswärtiges Amt
Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Restgültigkeit akzeptiert, auf jeden Fall aber muss der Pass noch mindestens drei Monategültig sein. Auf die gesonderten Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsch-russische Doppelstaater wird hingewiesen.
Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Ausländer, die für eine Einreise nach Russland nicht der Visumpflicht unterliegen, müssen sich spätestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise nach Russland im Einheitlichen Identifikations- und Authentifikationssystem registrieren und in der mobilen App „ruID“ die Einreise in die Russische Föderation anmelden. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige, die als Doppelstaater zugleich die Staatsangehörigkeit eines für die Russische Föderation nicht visumpflichtigen Landes innehaben und mit dem entsprechenden Reisedokument dieses Landes einreisen möchten. Auf ausschließlich deutsche Staatsangehörige findet diese Regelung keine Anwendung – diese unterliegen der Visumspflicht.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise oder als E-Visa bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumserteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
E-Visa
Russland stellt in einem vereinfachten Verfahren E-Visa für Staatsangehörige aus zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland, aus. Diese berechtigen in der Regel zu einem Kurzaufenthalt in Russland bis zu max. 30 Tagen. Anreise- und Abreisetag gelten dabei jeweils als ganzer Tag.
Die Erteilung eines E-Visums durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.
Die Ein- und Ausreise mit E-Visum ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Nähere Auskünfte zum Verfahren sowie weitere Informationen zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.
Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.
Visaabkommen Russland - Belarus
Die Republik Belarus und die Russische Föderation erkennen gegenseitig die erteilten Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt in ihrem jeweiligen Staatsgebiet berechtigen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen bis einschließlich 31. Dezember 2026 für die Einreise nach Belarus für bis zu 30 Tage kein Visum. Für eine Reise aus Belarus in die Russische Föderation ist bei einer visumsfreien Einreise nach Belarus auch weiterhin ein Visum für die Russische Föderation erforderlich.
Für die Ein- und Ausreise über die Außengrenzen beider Vertragsstaaten dürfen nur die folgenden zugelassenen Grenzübergänge genutzt werden.
- Juchowitschi – Doloszy (A-117)
- Eserischtsche – Newel (M-20)
- Liosno – Kruglowka (A-141)
- Redki – Krasnaja Gorka (M-1)
- Zwentschatka – Dubowitschka (A-101)
- Selischtsche – Nowosybkow (M-13).
Einreise- oder Ausreisestempel werden zum Grenzübertritt an den Außengrenzen beider Staaten gegenseitig anerkannt.
- Informieren Sie sich frühzeitig zu den für Sie relevanten Visabestimmungen.
- Russland und Belarus akzeptieren nur die blaue Kfz-Versicherungskarte der beiden Länder, siehe Einreise und Zoll – Einreise mit dem Kfz.
Einreise mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt
Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind, müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.
Überschreitung des Aufenthalts
Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des E-Visums, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne Weiteres möglich.
Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums („Transit visa no. 1“) bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.
- Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
- Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen.
Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht, ein Versicherungsschein muss bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
Visumsfreier Transitaufenthalt im Flugverkehr
Für Transitaufenthalte bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird.
Visumsfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr
Hinweis: Derzeit sind der Schiffsverkehr und die visumsfreie Einreise ausgesetzt.
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumsfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.
Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren
Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Seit Dezember 2024 werden an internationalen Moskauer Flughäfen (Scheremetjewo, Domodedowo, Wnukowo und Schukowski) sowie am Grenzübergang Maschtakowo biometrische Daten von Ein- und Ausreisenden aufgenommen und gesammelt. Die Maßnahme soll ab dem 30. Juni 2025 auf alle Grenzübergangsstellen nach Russland ausgeweitet werden.
Reisende müssen unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen, siehe auch Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks.
Es werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen“, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Die Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.
Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.
Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise
Bei der Einreisekontrolle erhalten Reisende vom Grenzdienst eine Migrationskarte mit Einreisestempel ausgehändigt, die bei der Ausreise wieder abgeben werden muss. Der Verlust der Migrationskarte sollte unbedingt vermieden werden.
Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.
Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.
- Vermeiden Sie unbedingt den Verlust der Migrationskarte.
- Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
- Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
- Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
- Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.
Einfuhrbestimmungen
Regelungen können derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.
Einreise mit dem Kfz
Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen. Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr und Einreise und Zoll – Visaabkommen Russland - Belarus.
Tiere
Informationen zur Einreise mit Haustieren können bei der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin erfragt werden.
- Beachten Sie die seit September 2024 geltenden Vorschriften zur (Wieder-) Einfuhr von Heimtieren in die EU, siehe auch Zoll und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
- Informieren Sie sich auch bei den Deutschen Vertretungen in Russland.
Quelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.