Land

Russland

🇷🇺

Russland erstreckt sich über Osteuropa und Nordasien und grenzt im Westen an Norwegen, Finnland, Belarus und die Ukraine, im Süden an Georgien, Kasachstan, China und Nordkorea. Das Land umfasst mehrere alpine Regionen: Der Kaukasus im Süden trägt mit dem Elbrus den höchsten Gipfel Russlands und Europas — 5.642 m über dem Meeresspiegel. Die tiefste Stelle liegt in der Kaspischen Senke bei -29 m. Diese Höhendifferenz von über 5.600 m macht den Kaukasus zu einem der markantesten Gebirgsgürtel der Erde. Das Uralgebirge, traditionelle Grenze zwischen Europa und Asien, erreicht 1.895 m. Im Fernen Osten prägt die Halbinsel Kamtschatka mit aktiven Vulkanen das alpine Profil des Landes zusätzlich.

Russland zählt rund 140 Millionen Einwohner und ist ein Vielvölkerstaat mit über 190 Ethnien. Die Amtssprache ist Russisch; bedeutende Regionalsprachen sind Tatarisch, Baschkirisch und Jakutisch. Das Russisch-Orthodoxe Christentum ist die prägende Religion, gefolgt vom Islam. Die Hauptstadt Moskau liegt im westlichen Kernland. Die alpine Geschichte des Landes beginnt 1829, als Khillar Khachirov als erster Mensch den Ostgipfel des Elbrus auf 5.621 m bestieg. Die britisch-schweizerische Seilschaft um Grove, Gardiner, Walker und Knubel erreichte 1874 den höheren Westgipfel. Seit dem Ende der Sowjetunion 1991 etablierten sich kommerzielle Führungsangebote am Elbrus, der heute zu den meistbestiegenen Hochgipfeln der Welt zählt.

Bekannte Ziele und Gipfel in Russland
Tashlysyrt 3.465 m
Währung
Russischer Rubel
Amtssprachen
Baschkirisch, Tschetschenisch, Tschuwaschisch, Ossetisch, Russisch, Tatarisch
Zeitzone
UTC+02:00 bis UTC+12:00
Sommerzeitregel
Keine Sommerzeit (Ganzjährig gleicher UTC-Offset)
Einreise
Reisepass, visumfrei

Einreise & Aufenthalt

Quelle: Auswärtiges Amt
Einreise Hinweise

letzte Aktualisierung: 08.05.26 16:13 Uhr durch das Auswärtiges Amt

Einreise-Stufe: Reisepass, visumfrei
Mindestgültigkeit Ausweisdokument: 6 Monate (ab Einreise)
Quelle: Auswärtiges Amt

Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Restgültigkeit akzeptiert, auf jeden Fall aber muss der Pass noch mindestens drei Monategültig sein. Auf die gesonderten Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsch-russische Doppelstaater wird hingewiesen.
Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Ausländer, die für eine Einreise nach Russland nicht der Visumpflicht unterliegen, müssen sich spätestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise nach Russland im Einheitlichen Identifikations- und Authentifikationssystem registrieren und in der mobilen App „ruID“ die Einreise in die Russische Föderation anmelden. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige, die als Doppelstaater zugleich die Staatsangehörigkeit eines für die Russische Föderation nicht visumpflichtigen Landes innehaben und mit dem entsprechenden Reisedokument dieses Landes einreisen möchten. Auf ausschließlich deutsche Staatsangehörige findet diese Regelung keine Anwendung – diese unterliegen der Visumspflicht.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise oder als E-Visa bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumserteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
E-Visa
Russland stellt in einem vereinfachten Verfahren E-Visa für Staatsangehörige aus zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland, aus. Diese berechtigen in der Regel zu einem Kurzaufenthalt in Russland bis zu max. 30 Tagen. Anreise- und Abreisetag gelten dabei jeweils als ganzer Tag.
Die Erteilung eines E-Visums durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.
Die Ein- und Ausreise mit E-Visum ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Nähere Auskünfte zum Verfahren sowie weitere Informationen zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0“ aber nicht den Buchstaben „O“, Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.
Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.
Visaabkommen Russland - Belarus
Die Republik Belarus und die Russische Föderation erkennen gegenseitig die erteilten Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt in ihrem jeweiligen Staatsgebiet berechtigen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen bis einschließlich 31. Dezember 2026 für die Einreise nach Belarus für bis zu 30 Tage kein Visum. Für eine Reise aus Belarus in die Russische Föderation ist bei einer visumsfreien Einreise nach Belarus auch weiterhin ein Visum für die Russische Föderation erforderlich.
Für die Ein- und Ausreise über die Außengrenzen beider Vertragsstaaten dürfen nur die folgenden zugelassenen Grenzübergänge genutzt werden.
- Juchowitschi – Doloszy (A-117)
- Eserischtsche – Newel (M-20)
- Liosno – Kruglowka (A-141)
- Redki – Krasnaja Gorka (M-1)
- Zwentschatka – Dubowitschka (A-101)
- Selischtsche – Nowosybkow (M-13).
Einreise- oder Ausreisestempel werden zum Grenzübertritt an den Außengrenzen beider Staaten gegenseitig anerkannt.
- Informieren Sie sich frühzeitig zu den für Sie relevanten Visabestimmungen.
- Russland und Belarus akzeptieren nur die blaue Kfz-Versicherungskarte der beiden Länder, siehe Einreise und Zoll – Einreise mit dem Kfz.
Einreise mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt
Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind, müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.
Überschreitung des Aufenthalts
Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des E-Visums, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne Weiteres möglich.
Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums („Transit visa no. 1“) bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.
- Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
- Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen.
Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht, ein Versicherungsschein muss bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.
Visumsfreier Transitaufenthalt im Flugverkehr
Für Transitaufenthalte bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird.
Visumsfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr
Hinweis: Derzeit sind der Schiffsverkehr und die visumsfreie Einreise ausgesetzt.
Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumsfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.
Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren
Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.
Seit Dezember 2024 werden an internationalen Moskauer Flughäfen (Scheremetjewo, Domodedowo, Wnukowo und Schukowski) sowie am Grenzübergang Maschtakowo biometrische Daten von Ein- und Ausreisenden aufgenommen und gesammelt. Die Maßnahme soll ab dem 30. Juni 2025 auf alle Grenzübergangsstellen nach Russland ausgeweitet werden.
Reisende müssen unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen, siehe auch Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks.
Es werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen“, u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.
Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Die Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.
Deutsch-russische Doppelstaater
Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.
Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise
Bei der Einreisekontrolle erhalten Reisende vom Grenzdienst eine Migrationskarte mit Einreisestempel ausgehändigt, die bei der Ausreise wieder abgeben werden muss. Der Verlust der Migrationskarte sollte unbedingt vermieden werden.
Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.
Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.
- Vermeiden Sie unbedingt den Verlust der Migrationskarte.
- Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
- Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
- Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
- Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.
Einfuhrbestimmungen
Regelungen können derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.
Einreise mit dem Kfz
Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen. Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr und Einreise und Zoll – Visaabkommen Russland - Belarus.
Tiere
Informationen zur Einreise mit Haustieren können bei der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin erfragt werden.
- Beachten Sie die seit September 2024 geltenden Vorschriften zur (Wieder-) Einfuhr von Heimtieren in die EU, siehe auch Zoll und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
- Informieren Sie sich auch bei den Deutschen Vertretungen in Russland.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gesundheitliche Empfehlungen
Pflichtimpfung bei Einreise
Keine
Empfohlene Impfungen
Hepatitis A Hepatitis B Tollwut Masern
Quelle: Auswärtiges Amt
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
- Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.
- Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien (April – Oktober) sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In ganz Russland treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Das Tollwutrisiko durch z.B. streunende Hunde reicht bis in die Städte, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Radioaktive Risiken
Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tscheljabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist.
- Verzichten Sie in der Region auf den Verzehr von Waldfrüchten, Pilzen und Beeren, da diese radioaktiv belastet sein könnten.
Weitere Gesundheitsgefahren
Im Allgemeinen wird vor dem Genuss von alkoholhaltigen Produkten unbekannter Herkunft bzw. aus privater Herstellung gewarnt, da es dadurch regelmäßig zu Methanolvergiftungen mit teilweise letalem Ausgang kommt.
Bei Fertigprodukten sind wiederholt bakterielle Kontaminationen nachgewiesen worden.
- Beachten Sie Warnungen von lokalen Behörden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte entspricht oft nicht der Versorgung in Mitteleuropa. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein Vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (derzeit nur bar) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Die Bargeldversorgung und die Zahlung mit Kreditkarte sind derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.
Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.
Aufgrund von Transportschwierigkeiten kommt es häufig zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Impfstoffen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen, insbesondere Personen, welche auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Aktuell kommt es jedoch zu Einschränkungen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Zoll Hinweise
Quelle: Auswärtiges Amt
Regelungen können derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.
Einreise mit dem Kfz
Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen. Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr und Einreise und Zoll – Visaabkommen Russland - Belarus.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Offizielle Reisehinweise

Wähle deine Staatsangehörigkeit für die aktuellen Hinweise deines Außenministeriums.

🇦🇹
Österreich
BMEIA Österreich
🇨🇭
Schweiz
EDA Schweiz
🇮🇹
Italien
Farnesina Italien
🇩🇪
Deutschland
Auswärtiges Amt

Weiteres zum Reiseland Russland

Neben den geographischen Eckdaten oben stehen praktische Reiseaspekte, die das Bild Russlands als Reiseland vervollständigen: die aktuelle Sicherheits- und Einreisesituation, Zahlungsmittel und Infrastruktur vor Ort sowie Naturgefahren wie Erdbeben, Lawinengefahr oder Höhenkrankheit ab etwa 3.000 m. Der Gesundheitsschutz — von empfohlenen Impfungen bis zum FSME-Risiko in sibirischen Waldgebieten — gehört ebenso zur Vorbereitung. Die folgenden Hinweise geben den aktuellen Stand wieder — direkt aus den offiziellen Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amtes.

Aktuelles
Quelle: Auswärtiges Amt
Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.
In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.
Sicherheitslage
Teile Russlands und das Stadtgebiet Moskau sind vermehrt Ziel von Drohnenangriffen.
Das Stadtgebiet Moskau, die weitere Umgebung und andere Orte in Russland, wie u.a. die Umgebung von St. Petersburg sowie der Leningrader Oblast, sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen, siehe auch Sicherheit - Drohnen. Das Abwehrsystem um Moskau wurde zwar deutlich ausgebaut; dennoch können Schäden durch Drohnenangriffe oder aufgrund herabfallender Wrackteile nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere im Westen der Russischen Föderation, aber auch bis weit in die Mitte sowie den Süden des Landes kommt es immer wieder zur mehrstündigen Sperrung von Flughäfen aus Sicherheitsgründen. Dies kann ggf. zur Annullierung hunderter Flüge und zu chaotischen Verhältnissen an betroffenen Flughäfen führen. Reisende sollten mögliche erhebliche Verzögerungen bei ihren Planungen berücksichtigen. Auch Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr, können nicht ausgeschlossen werden. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete wird gewarnt.
In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
- Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
- Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
- Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse regelmäßig und aufmerksam.
- Beachten Sie Drohnenwarnungen (auch auf Ihrem Mobiltelefon) und verhalten Sie sich vorsichtig.
- Meiden Sie Menschenansammlungen – auch im Umfeld des bevorstehenden russischen Feiertags am 9. Mai – weiträumig.
- Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Beschränkungen des Internets und der Nutzung sozialer Medien und Kommunikationsdienste
Aktuell kommt es regelmäßig zu Internetsperren, -shutdowns und Geschwindigkeitsdrosselungen, die meist auf einzelne Städte, Stadtteile (auch Moskaus und St. Petersburgs) bzw. Regionen begrenzt bleiben. Die Ausfälle betreffen in erster Linie das mobile Internet, aber auch Internetverbindungen über terrestrische Leitungen. Auch VPN-Dienste funktionieren im Falle einer Internetsperre bzw. eines -shutdowns oft nicht. Mit weiteren Einschränkungen ist zu rechnen.
Auch bei funktionierender Internetverbindung ist die Nutzung der Sozialen Medien und Kommunikationsdienste, wie beispielsweise WhatsApp, etc. stark eingeschränkt (siehe Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks).
Beschränkungen für Nutzung und Erwerb von SIM-Karten
SIM-Karten, die aus dem Ausland in die Russische Föderation verbracht werden, werden meist für 24 Stunden nach Einreise für die Verwendung von mobilen Internetdiensten und SMS-Versand blockiert. Dies gilt auch für SIM-Karten, die 72 Stunden inaktiv waren und reaktiviert werden. Nutzer russischer SIM-Karten erhalten mitunter eine SMS ihres Netzanbieters mit Instruktionen zur Aufhebung der Sperre. Für Nutzer ausländischer SIM-Karten kam es zuletzt teilweise auch zu dauerhaften Einschränkungen der Nutzung des mobilen Internets und der SMS-Funktion über das Roaming in Russland.
Seit 2025 gelten in Russland für Ausländer überdies weitreichende Beschränkungen bzgl. des Neuerwerbs und der Weiternutzung bereits erworbener russischer SIM-Karten. Ausländer, die eine russische SIM-Karte erwerben bzw. weiterbenutzen möchten, müssen zukünftig einen umfangreichen Identifizierungsprozess durchlaufen. Erforderlich sind unter anderem der Erwerb der SNILS-Nummer (einer Art Sozialversicherungsnummer), die Eröffnung eines GosUslugi-Kontos (zentrale Online-Plattform für die meisten staatlichen Dienstleistungen) und biometrische Identifikation. Dieses Verfahren gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder Visumskategorie.
- Stellen Sie sich auf mögliche Einschränkungen der Nutzung von mobilen Internetdiensten und SMS nach Ihrer Einreise in die Russische Föderation ein, z.B. bei der Nutzung von Taxi-Apps am Flughafen oder Online-Kartendienstleistern.
- Kümmern Sie sich z.B. bei Ihrem Hotel vorab um die Organisation Ihrer Abholung vom Flughafen.
- Schließen Sie möglichst vor Einreise nach Russland einen Roaming-Vertrag mit Ihrem bisherigen (z. B. deutschen) Mobilnetzbetreiber ab oder erwerben Sie eine sog. „Travel-eSIM“.
Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Russlandaufenthalts für Doppelstaater hin.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse- und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit, auch aufgrund konstruierter Vorwände, erfolgen. Diese können als politisches Druckmittel dienen; lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich. Strafrechtliche Vorschriften sind zum Teil bewusst vage formuliert und können alltägliche Verhaltensweisen erfassen, die in Deutschland nicht strafbewehrt sind.
In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massivem, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende kommen.
Der russische Präsident Putin hat im September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.
Persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos, Messenger-Dienste, soziale Medien und private Korrespondenz können, selbst nach Löschung auf dem Handy, nachverfolgt, wiederhergestellt und ausgewertet werden. Gerade regierungskritische Äußerungen, aber z.B. auch Voraufenthalte oder Kontakte in bzw. Bezüge zu der Ukraine oder LGBTIQ-Inhalte können gegen Betroffene verwendet werden (siehe Rechtliche Besonderheiten - Soziale Medien/Internet/Virtual Privat Networks). Es erfolgten bereits Verurteilungen russischer Bürger für im Ausland verfasste Beiträge in den sozialen Medien.
Reisende, insbesondere deutsch-russische Doppelstaater, sollten im eigenen Interesse größte Zurückhaltung bei der Interaktion mit politischen Inhalten in den sozialen Medien walten lassen.
Auch aus diesem Grund wird von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten.
Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die deutschen Vertretungen in Russland können ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.
- Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und Sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
- Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
Ein- und Ausreisen
Finnland hat bis auf Weiteres alle Grenzübergänge aus der und in die Russische Föderation geschlossen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.
Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen möglich.
Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.
Geldversorgung
Die Nutzung in Deutschland gebräuchlicher Karten (z.B. VISA, Mastercard) oder Bezahlapps, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation oder andere Möglichkeiten der Geldbeschaffung sind gegenwärtig nicht möglich.
Es ist daher dringend erforderlich, bereits bei Einreise den benötigten Bedarf in bar mit sich zu führen und vor Ort in Rubel (RUB) zu tauschen. Dabei ist auch eine ausreichende Reserve z. B. für medizinische Notfälle, einzuplanen.
Bezüglich der Einfuhr von Euro (EUR) in die Russische Föderation ist zu beachten:
Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Mitnahme von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation und gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 nach Belarus verboten.
Ausgenommen sind nur Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender unmittelbarer Familienangehöriger benötigt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß wird maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.
Bei einem durch das Zollamt am Ort der Ausreise nach Russland festgestellten Versuch der Ausfuhr von EUR müssen Reisende grundsätzlich neben der Beschlagnahmung des Geldes auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen.
- Informieren Sie sich in Zweifelsfällen vor Reiseantritt bei der zuständigen Zollbehörde, welche Bargeldmenge Sie in Ihrer Situation für den persönlichen Gebrauch mitführen dürfen.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Sicherheit
Quelle: Auswärtiges Amt
Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.
In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.
Drohnen
Das Stadtgebiet Moskau, die weitere Umgebung und andere Orte in Russland, wie u.a. die Umgebung von St. Petersburg wie der Leningrader Oblast, sind vermehrt Ziel von massiven Drohnenangriffen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Flugverkehr, mit Flugausfällen und -verspätungen ist vermehrt zu rechnen.
- Suchen Sie bei Einschlägen oder Explosionen sofort einen sicheren Ort auf (z.B. Metrostationen, Tiefgaragen).
- Entfernen Sie sich umgehend von Glasfassaden. Rechnen Sie damit, dass Trümmerteile herabstürzen können.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Terrorismus
2024 kam es zu einem Terroranschlag auf das Veranstaltungs- und Einkaufszentrum Krokus City im Moskauer Umland, der mehr als 130 Todesopfer forderte. Die russischen Behörden warnen vor Anschlägen und rufen zu besonderer Vorsicht auf.
- Rechnen Sie mit intensivierten Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen und in der Metro.
- Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Südrussland
Vor Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt, siehe Aktuelles. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Einreisebeschränkungen.
Nordkaukasus
Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen, v. a. in Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Vertretungen in Russland rechnen.
Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Kamtschatka
Aufgrund der hohen Dichte militärischer Anlagen und der zahlreichen Sperrzonen auf Kamtschatka kommt es selbst bei Reisen mit Reiseagenturen und bei vermeintlicher Beachtung aller einschlägigen Vorschriften immer wieder zu Zwischenfällen, wie Vorladungen zu Verhören und Festnahmen in Verbindung mit Unterstellung des Spionageverdachts.
Übrige Landesteile
Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen“ Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.
Im Verlauf nicht genehmigter Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massivem, zum Teil gewaltsamem Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
- Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
- Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.
Kriminalität
In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.
Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.-o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.
In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.
Fälle von Internetbetrug, in denen Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen, kommen vor. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der Deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Sie Apps oder bestellen Sie Taxis bereits im Hotel.
- Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
- Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
- Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Bargeldlose Zahlungen mit in Deutschland gebräuchlichen Karten (z.B. VISA, Mastercard) und Bezahlapps sind derzeit nicht möglich, siehe Aktuelles.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Halbinsel Krim
Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Geld/Kreditkarten
Quelle: Auswärtiges Amt
Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Nutzung von Kreditkarten ist in Russland sehr weit verbreitet; jedoch ist die Nutzung im Westen gebräuchlicher Kreditkarten und Bezahlapps seit einigen Jahren nicht möglich, siehe Aktuelles. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.
- Nehmen Sie unbedingt in ausreichendem Umfang Bargeld mit und kalkulieren Sie auch eine Reserve für den Notfall ein.
- Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Hinweise unter Aktuelles - „Geldversorgung“.
- Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Natur & Klima
Quelle: Auswärtiges Amt
Extreme Kälte und Überschwemmungen
Das Klima reicht von arktisch im Norden bis zu kontinental im Süden.
In weiten Teilen Russlands, insbesondere Sibirien, muss in den Wintermonaten mit extremer Kälte und im Frühjahr mit erheblichem Tauwetter und entsprechenden Überflutungen gerechnet werden.
Busch- und Waldbrände
Im Sommer muss in Sibirien, aber auch in der Nähe der Hauptstadt Moskau mit teilweise großflächigen Busch- und Waldbränden gerechnet werden, die die Infrastruktur und Luftqualität erheblich beeinträchtigen können.
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Teile der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien, Kamtschatka und die Kurilen liegen in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben und auch vulkanischer Aktivität kommen kann.
Der Shiveluch auf Kamtschatka gehört zu den am häufigsten ausbrechenden Vulkanen weltweit und zeigte auch zuletzt verstärkte Aktivitäten. Es gilt eine hohe Gefahrenstufe.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Bleiben Sie von Gebieten fern, die von Naturkatastrophen betroffen sind.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gut zu wissen:

Der Elbrus im Kaukasus misst 5.642 m — und damit ist er nicht nur der höchste Gipfel Russlands, sondern ganz Europas. Das überrascht viele Bergsteiger, die den Kontinent gedanklich noch an den Alpen enden lassen. Der Elbrus gehört zu den 'Seven Summits', der begehrten Liste der höchsten Gipfel aller Kontinente. Eine Seilbahn erschließt das Gelände bis auf 3.800 m, sodass der Anstieg auf das Gipfelplateau konditionell anspruchsvoll, technisch aber für erfahrene Hochtourengeher zugänglich bleibt.

Reisen in Russland

Reisegebiete in Russland

Bekannte Ziele und Gipfel in Russland

Dorf

Elbrus

Das Dorf Elbrus liegt auf 1.795 m im Baксаn-Tal der Elbrus-Region. Als südlichster Ort des Gebiets dient es als zentrales Basecamp für Expeditionen zum höchsten Gipfel Europas. Die Siedlung im Bokseitenкamm-Vorland bietet direkten Zugang zu den Aufstiegsrouten.

Sonstige

Irkutsk

Irkutsk liegt in Ostsibirien am Ufer der Angara, 66 km vom Baikalsee entfernt. Die Stadt ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt an der Transsibirischen Eisenbahn. Als Tor zum Baikal dient sie als Basecamp für Touren in die sibirische Wildnis.

Sonstige

Nordpol

Der geografische Nordpol liegt im Arktischen Ozean unter schwimmender Eisdecke in 4.261 m Tiefe. Alle Meridiane laufen hier zusammen und jede Richtung zeigt nach Süden. Der Pol wandert aufgrund der Chandler-Schwankung um wenige Meter.

Gipfel 3.465 m

Tashlysyrt

Der Tashlysyrt erhebt sich auf 3.465 m im Zentralkaukasus. Der Gipfel liegt in der vergletscherten Elbrus-Region mit extremen Wetterbedingungen.

Sattel 3.428 m

Azau

Der Pass liegt auf 3.428 m Höhe im westlichen Kaukasus und verbindet die Ullo-Ozen-Ebene mit der Baksanischen Schlucht. Er ist Teil des Trekking-Rundwegs um den Elbrus mit der Schwierigkeitsbewertung 1-A.

Seilbahn 3.500 m

Mir

Die Seilbahn MIR führt auf 3.500 m Höhe am Elbrus und bildet den Ausgangspunkt für Akklimatisationstouren. Von der Bergstation beginnt der Aufstieg zu den Botschkihütten auf 3.750 m. Die moderne Seilbahn erspart Bergsteigern knapp 1.500 Höhenmeter im Zustieg.

See 455 m

Baikalsee

Der See liegt auf 455 m Höhe zwischen Irkutsker Oblast und Republik Burjatien. Mit 1.642 m Tiefe ist er das tiefste Süßwasserreservoir der Welt. Das 31.722 km² große Gewässer enthält etwa 20 % aller weltweiten Süßwasservorräte.

Gletscher

Subashi

Der Subashi-Gletscher liegt im westlichen Kaukasus in der Elbrus-Region. Das Gletschersystem befindet sich in einer Höhenlage von über 3.600 m und ist Teil der hochalpinen Vergletscherung des Zentralkaukasus.

Sattel 3.523 m

Terskol

Der Pass liegt auf 3.523 m Höhe im Zentralkaukasus der Elbrus-Region. Er bildet einen wichtigen Übergang in einem der extremsten Hochgebirge Russlands.

Dorf

Terskol

Das Dorf liegt auf 2.145 m im Baksan-Tal am Fuß des Elbrus. Terskol ist das wichtigste Basecamp für Elbrus-Expeditionen und alpine Touren im Zentralkaukasus. Von hier führen die Seilbahnen nach Azau und Cheget.

Vulkan 5.642 m

Elbrus (Westgipfel)

Der Elbrus-Westgipfel erhebt sich auf 5.642 m und bildet als Stratovulkan den höchsten Punkt des Kaukasus. Mit einer Prominenz von 4.600 m zählt er zu den Seven Summits und lockt Bergsteiger aus aller Welt.

Gletscher

Dolra Gletscher

Der Dolra Gletscher liegt an den Südhängen des Großen Kaukasus in der georgischen Region Swanetien. Mit 5,5 km Länge und einer Fläche von 8,8 km² reicht seine Gletscherzunge bis auf 2.530 m hinab. Der Gletscher speist den Fluss Dolraschala.

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Häufig gestellte Fragen zum Reiseland Russland

Brauchen deutsche Staatsbürger ein Visum für Russland?

Ja, für Russland ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Seit dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 sind die normalen touristischen Visaverfahren für deutsche und westliche Staatsbürger jedoch weitgehend ausgesetzt, unter anderem aufgrund von Botschaftsschließungen und Sanktionen. Das Auswärtige Amt hat eine generelle Reisewarnung für das gesamte russische Staatsgebiet ausgesprochen, die unbedingt vor jeder Reiseplanung konsultiert werden sollte.

Wann ist die beste Reisezeit für Bergtouren in Russland?

Die beste Reisezeit für Bergtouren in Russland liegt in den Monaten Juni bis August. In dieser Zeit sind Hochgebirgsregionen wie der Kaukasus, der Altai und Kamtschatka zugänglich und die Wetterbedingungen am günstigsten. September und Oktober bieten sich als Nebensaison an, allerdings nimmt die Unzugänglichkeit von Hochlagen mit sinkenden Temperaturen bereits wieder zu. Die Monate November bis April sollten wegen extremer Kälte, verschneiter Pässe und Lawinengefahr gemieden werden.

Was hat die sibirische Kontinentalkälte für Auswirkungen auf Trekking-Touren in Russland?

Von November bis März herrscht in weiten Teilen Russlands extreme Kontinentalkälte, die Temperaturen in Sibirien weit unter −50 °C möglich macht. Hochgebirgsregionen wie der Kaukasus, der Altai und Kamtschatka sind in dieser Zeit praktisch unzugänglich, da Permafrost die Bewegung im Gelände zusätzlich erschwert. Ausnahmen bilden Skigebiete rund um Sotschi, der Polarlicht-Tourismus in Murmansk sowie die Großstädte Moskau und Sankt Petersburg, die touristisch erreichbar bleiben.

Wie sicher ist eine Bergtour in Russland für westliche Reisende aktuell?

Russland gilt derzeit für westliche Touristen als hochriskantes Reiseland. Seit Februar 2022 besteht eine generelle Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes für das gesamte russische Staatsgebiet, unter anderem wegen Kriegsgefahr, Mobilmachungsrisiko und dem Risiko politisch motivierter Festnahmen von westlichen Staatsbürgern. Grenzgebiete zur Ukraine, Tschetschenien und andere Konfliktregionen sollten unter keinen Umständen bereist werden. Für Bergtouren im Kaukasus sind zudem Grenzzonengenehmigungen erforderlich, die rechtzeitig eingeholt werden müssen.

Wie hoch ist das Höhenkrankheitsrisiko bei Bergtouren in Russland?

Höhenkrankheit ist ab etwa 3.000 Metern relevant und betrifft vor allem Expeditionen im Kaukasus, insbesondere die Besteigung des Elbrus mit 5.642 Metern. Bei schwerem akutem Höhensyndrom, HACE oder HAPE ist ein sofortiger Abstieg zwingend erforderlich, da die nächste geeignete Klinik oft Hunderte von Kilometern entfernt ist. Eine Helikopter-Evakuierungsversicherung wird daher als obligatorisch angesehen. Zusätzlich besteht in sibirischen Waldgebieten ein ernstes FSME-Risiko durch Zeckenbisse, weshalb eine FSME-Impfung für Reisen nach Sibirien und den Russischen Fernen Osten dringend empfohlen wird.

Welche Währung gilt in Russland und wie funktioniert die Bezahlung vor Ort?

Die Landeswährung in Russland ist der Russische Rubel (RUB). Seit 2022 sind internationale Kreditkarten in Russland nicht mehr nutzbar, weshalb alle Zahlungen ausschließlich bar in Russischen Rubel erfolgen müssen. In Großstädten gibt es Bankautomaten, in ländlichen Regionen, Berggebieten, Sibirien und dem Fernen Osten ist jedoch ausschließlich Bargeld verfügbar. Devisen sollten daher unbedingt bereits vor Reiseantritt umgetauscht werden, da Wechselstuben hauptsächlich in Moskau und Sankt Petersburg vorhanden sind.

Welche körperliche Fitness brauche ich für Bergtouren in Russland?

Die körperlichen Anforderungen für Bergtouren in Russland variieren stark je nach gewähltem Ziel. Die Elbrus-Besteigung setzt sehr gute Ausdauer und nachgewiesene Höhenerfahrung voraus, während Trekking in Kamtschatka oder im Altai eine solide Grundkondition und Erfahrung in alpinem Gelände erfordert. Die täglichen Gehzeiten liegen je nach Tour zwischen 5 und 10 Stunden, die Tourdauer typischerweise zwischen 7 und 21 Tagen. Für alle Hochgebirgstouren ist eine sorgfältige Akklimatisierung unbedingt einzuplanen.

Benachbarte Länder

China Georgien Japan Kasachstan Mongolei Norwegen Vereinigte Staaten