letzte Aktualisierung: 24.02.26 16:18 Uhr durch das Auswärtiges Amt
Einreise-Stufe:
Personalausweis reicht (EU/Schengen)
Quelle:
Auswärtiges Amt
Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Siehe Aktuelles
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
- Vorläufiger Personalausweis: nicht bekannt
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Das Aussehen insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern kann sich innerhalb der Gültigkeitsdauer des Reisedokuments so stark verändern, dass eine Identifizierung anhand des Ausweisdokuments auch schon vor Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist., Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollte rechtzeitig vor Antritt der Reise ein aktueller Pass beantragt werden.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) sowie bei Einreise auf dem Land- und Seeweg (georgisch-türkische Grenze, Fährhäfen Batumi und Poti) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Einreise mit Reisepass empfohlen.
Bei Einreisen auf dem Landweg mit Pkw ist Folgendes zu beachten: Sollte das Kfz auf den Namen einer anderen Person zugelassen sein, bestehen georgische Grenzbeamten auf Vorlage einer entsprechenden notariellen Vollmacht. Die Beglaubigung des Notars muss mit einer Apostille versehen sein. Ohne Apostille kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen, siehe auch weitere Informationen zur Einholung einer Apostille.
Vor Reiseantritt sollte geprüft werden, ob Gründe vorliegen könnten, die zu einer Zurückweisung bei der Einreise oder zur Erhebung einer Geldstrafe führen könnten, siehe auch Rechtliche Besonderheiten. Dies können u.a. die angebliche vorherige Teilnahme an politischen Demonstrationen oder auch Aktivitäten in den Sozialen Medien sein. In Einzelfällen wurde sogar Inhabern eines georgischen Aufenthaltstitels die Wiedereinreise verweigert.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise und dem Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum.
Längerfristiger Aufenthalt
Für Aufenthalte aufgrund selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung, Studium/Ausbildung oder Familienzusammenführung ist weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) nötig, deren Beantragung nach Einreise in Georgien bei der Public Service Hall (in allen größeren Städten) erfolgt. Die Aufenthaltserlaubnis muss fristgerecht beantragt werden, d.h. so rechtzeitig, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt. Hinweise rund um die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie zu erwartende Bearbeitungszeiten bietet Public Service Hall (auf Englisch, Russisch und Georgisch). Weiterführende Informationen können zudem bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland erfragt werden.
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Minderjährige
Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern ist die Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils empfehlenswert. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Einfuhrbestimmungen
Größere Geldsummen und wertvolle Gegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von Bargeld muss ab einem Wert von 30.000 GEL deklariert werden.
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote (bei Gefahr für Sicherheit und Gesundheit) bestehen keine Einfuhrbeschränkungen. Mit Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens und des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien wurden jegliche Zölle für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien aufgehoben. Begrenzt bleibt die private Mitnahme von Zigaretten (max. 400 Stück oder 50 Zigarren/Zigarillos) und Alkohol (max. 4 l). Für Einfuhren aus Drittstaaten bestehen für knapp 90 Prozent aller Waren keine Einfuhrzölle, ansonsten betragen diese von der Warengruppe abhängig 5 oder 12 Prozent.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Kulturgütern erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Als Kulturgüter gelten z. B. handgefertigte, historisch wertvolle Teppiche und Gemälde, Kunstdrucke, Manuskripte, archäologische Funde, Münzen, Schmuck, Möbel und Musikinstrumente.
Eine solche Genehmigung ist nicht für moderne Arbeiten und/oder Gegenstände aus industrieller Produktion mit Souvenir-Charakter erforderlich. Hierfür kann aber vom Kulturministerium ein Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Zoll erstellt werden. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Zwischen Deutschland und Georgien besteht, bis auf den Bereich Einkommen und Vermögen, kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Georgien eingeführte Waren, z.B. auch Geschenksendungen, die per internationalen Postdienstleister nach Georgien versandt werden, unterliegen in Georgien – unter anderem abhängig vom Wert der Waren – gegebenenfalls der Nachversteuerung. Die Steuer ist vom Empfänger der Sendung vor In-Empfangnahme zu entrichten.
Einreise mit dem Pkw
Siehe auch Aktuelles
Bei Einreise mit dem eigenen Pkw nach Georgien gelten besondere Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 90 Tagen für das Kraftfahrzeug im Land vor. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des Kfz erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Frist drohen umgehend Geldbußen.
Vorübergehend in Georgien genutzte und im Ausland zugelassene Fahrzeuge unterliegen der Pflicht zum Abschluss einer georgischen Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspolice kann an vielen Stellen im Land, z.B. an der sogenannten Pay-Box, in eigens dafür eingerichteten Service-Zentren und bei Banken, sowie online erworben werden. Sie muss abgeschlossen werden, selbst wenn eine deutsche Versicherung für das zu nutzende Fahrzeug vorliegt. Informationen – inklusive interaktiver Karte – wo die Versicherung in Georgien erworben werden kann, weitere Hinweise, sowie die Möglichkeit des Online-Erwerbs sind in englischer Sprache beim Compulsory Insurance Center verfügbar. Der Fahrer des Fahrzeugs muss einen gültigen internationalen Führerschein oder eine amtlich beglaubigte georgische Übersetzung des deutschen Führerscheins bei sich führen. Ansonsten wird bei Polizeikontrollen eine Geldstrafe von 500 GEL erhoben.
Tiere
Reisende sollten sich vor Reisebuchung über die georgischen Einzelbestimmungen bezüglich der Einfuhr, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie über die Liste verbotener Hunderassen („Kampfhunde") informieren. Die jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland und die ansässigen Touristenauskünfte informieren darüber. Allgemeine Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Quelle:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.