Land

Nepal

🇳🇵

Nepal liegt in Südasien und grenzt im Norden an die Autonome Region Tibet, im Osten, Süden und Westen an Indien. Das Land nimmt etwa ein Drittel des gesamten Himalaya-Bogens ein und erstreckt sich auf einer Fläche von 147.516 km². Die Höhenspanne ist außergewöhnlich: Von den Terai-Ebenen im Süden auf 60 m steigt das Gelände bis zum Gipfel des Mount Everest (Sagarmatha) auf 8.848 m — eine Differenz von fast 8.800 m auf einer Nordsüd-Ausdehnung von lediglich rund 160 bis 200 km. Rund 40 Prozent der Landesfläche liegen über 3.000 m. Acht der vierzehn Achttausender der Erde liegen auf nepalesischem Boden.

Nepal ist eine föderale parlamentarische Republik, seit 2015 in sieben Provinzen gegliedert, und zählt rund 29 Millionen Einwohner. Die Hauptstadt Kathmandu, im gleichnamigen Tal gelegen, ist das politische und kulturelle Zentrum des Landes. Rund 100 ethnische Gruppen sprechen über 100 Sprachen und Dialekte; die Amtssprache ist Nepali. Etwa 80 Prozent der Bevölkerung sind Hindus, rund 10 Prozent Buddhisten. Mit der Öffnung des Landes für internationale Expeditionen ab 1951 begann eine neue Epoche der Himalaya-Geschichte. Bereits 1953 gelang Tenzing Norgay Sherpa und Edmund Hillary die Erstbesteigung des Mount Everest — ein Meilenstein, der Nepals Rolle im weltweiten Alpinismus dauerhaft prägte.

Bekannte Ziele und Gipfel in Nepal
Lobuche East 6.090 m
Ama Dablam 6.814 m
Putha Hiunchuli 7.246 m
Dhaulagiri 8.167 m
Dhampus Peak 6.012 m
Währung
Nepalesische Rupie
Amtssprachen
Nepalesisch
Zeitzone
UTC+05:45 bis UTC+05:45
Sommerzeitregel
Keine Sommerzeit (Ganzjährig gleicher UTC-Offset)
Einreise
Reisepass + Visum
Visum Art
Visa on Arrival

Einreise & Aufenthalt

Quelle: Auswärtiges Amt
Einreise Hinweise

letzte Aktualisierung: 09.03.26 13:47 Uhr durch das Auswärtiges Amt

Einreise-Stufe: Reisepass + Visum
Visum-Typ: Visa on Arrival
Visum-Kosten: keine genaue Information
Mindestgültigkeit Ausweisdokument: 6 Monate (ab Einreise)
Quelle: Auswärtiges Amt

Vollständiger Text vom Auswärtigen Amt

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Nepal regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurden. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung oder bei Einreise beantragt werden muss.
Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.
Visum vor der Einreise
Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen.
Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Restgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden. Fluggesellschaften können die Beförderung von Passagieren ansonsten ablehnen und tun dies vereinzelt.
Visa-on-Arrival
Der Visa-on-Arrival-Service steht zur Verfügung. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports (Kathmandu) stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumsantrag elektronisch gestellt werden kann. Die Eingabemaske kann auch vorab online ausgefüllt und die Beantragungsnummer gespeichert werden. Die Gebühren sind in nepalesischen Rupien zum Tageswechselkurs zu bezahlen. Devisen sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).
Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.
Verlängerung des Aufenthalts
Touristenvisa sind gegen Gebühr auf bis zu 150 Tage verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten, siehe Überschreitung des Aufenthalts.
Überschreitung des Aufenthalts
Das Überschreiten des genehmigten Aufenthaltes hat in Nepal erhebliche Konsequenzen.
Bei einem Überschreiten des legalen Aufenthaltes (Gültigkeit des Visums) bis 14 Tage kann die Visagebühr von 3 USD pro Tag nachgezahlt werden. Bei der Überschreitung um eine Woche kann die Zahlung direkt am Flughafen erfolgen, ab 7 Tagen ist vor der Ausreise die Vorsprache beim Immigration Department verpflichtend. Ab 14 Tagen ist zusätzlich zur Visumgebühr von 3 US-Dollar eine Strafe von 5 US-Dollar („Late Fee“) zu zahlen, also pro Tag 8 US-Dollar.
Die Aufenthaltsüberschreitung um 150 Tage und mehr ist ein Straftatbestand. Die Straftat des Überziehens der Aufenthaltserlaubnis (overstay) wird mit 50.000 NPR (ca. 360 US-Dollar) belegt; bei Nichtzahlung erfolgt ausnahmslos Inhaftierung. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten) Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer weiteren Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.
Arbeitsaufnahme/Freiwilligendienst
Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. „Health Camps“), die zusätzlich immer die Zustimmung des „Nepal Medical Councils“ benötigen.
Aus- und Weiterreise nach Indien und in die VR China
Ausländische Staatangehörige können derzeit nicht von Nepal aus auf dem Landweg nach China einreisen.
Die Weiterreise nach Indien auf dem Landweg ist für ausländische Staatangehörige nur an folgenden Grenzübergängen möglich: Sonauli/Belahiya (Bhairawa) und Raxaul/Birgunj. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind ohne Vorankündigung möglich.
Über Reisebüros oder andere Vermittler in Nepal beantragte Visa zur Weiterreise nach Indien oder in die VR China erwiesen sich in der Vergangenheit mehrfach als gefälscht, was bereits bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen führte.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.
- Beantragen Sie erforderliche Visa für Weiterreisen direkt bei den entsprechenden Vertretungen der Länder und nicht über Reisebüros oder andere Vermittler, außer bei Gruppenreisen nach Tibet.
- Wenn Sie über Indien ein- und von Nepal wieder nach Indien ausreisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visavorschriften bei der nächsten indischen Vertretung oder dem indischen Bureau of Immigration.
- Bei Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China informieren Sie sich vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumserteilung. Beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.
Minderjährige
Es gelten keine besonderen Bestimmungen für alleinreisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.
- Beachten Sie die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar. Die Einfuhr von Gold und anderen Edelmetallen ist deklarationspflichtig und wird bei Einreise durch Handgepäck- und Personenkontrollen überprüft.
Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.
Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen, vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.
In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.
Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten geschützter Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.
Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen die Genehmigung erteilt haben; bei Drohnen über 2 kg Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.
Tiere
Haustiere können mit ausreichendem Tollwut-Impfschutz und einem aktuellen tierärztlichen Gesundheitsattest (nicht älter als 24 Stunden) eingeführt werden. Zollformalitäten können jedoch langwierig sein.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gesundheitliche Empfehlungen
Pflichtimpfung bei Einreise
Keine
Empfohlene Impfungen
Hepatitis A Hepatitis B Typhus Tollwut Japanische Enzephalitis Gelbfieber Cholera Masern Dengue-Fieber
Quelle: Auswärtiges Amt
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Denguefieber
Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax beträgt 80%, 20% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich.
- Ganzjährig geringes Risiko: ≤ 2500 Hm, v. a. Terai Distrikte nahe Indien, einschließlich Bardia-und Chitwan-Nationalparks
- Malariafrei: Kathmandu, Pokhara, Himalaya in Höhenlagen > 2500 Hm
- Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in allen Provinzen Nepals. Die höchsten Fallzahlen werden in den südlichen Landesteilen verzeichnet. Vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu-Tal aufgetreten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort erfolgen, siehe Tollwut.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Seit 2019 wurden aus Nepal Fälle von aviärer Influenza gemeldet.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Siehe auch Aviäre Influenza.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Siehe auch Reiseinfos – Wanderungen und Trekking-Touren
Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.
Luftverschmutzung
Aufgrund von Waldbränden können insbesondere in den trockenen Monaten (November – Mai) durch Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung gesundheitliche Beschwerden entstehen. Personen mit Vorerkrankungen der Lunge sind besonders gefährdet.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Zoll Hinweise
Quelle: Auswärtiges Amt
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar. Die Einfuhr von Gold und anderen Edelmetallen ist deklarationspflichtig und wird bei Einreise durch Handgepäck- und Personenkontrollen überprüft.
Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.
Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen, vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.
In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.
Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten geschützter Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.
Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen die Genehmigung erteilt haben; bei Drohnen über 2 kg Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Offizielle Reisehinweise

Wähle deine Staatsangehörigkeit für die aktuellen Hinweise deines Außenministeriums.

🇦🇹
Österreich
BMEIA Österreich
🇨🇭
Schweiz
EDA Schweiz
🇮🇹
Italien
Farnesina Italien
🇩🇪
Deutschland
Auswärtiges Amt

Weiteres zum Reiseland Nepal

Der Himalaya formt nicht nur die Landschaft Nepals, sondern auch die Bedingungen, unter denen Reisen hier stattfinden. Die politische Lage, die Infrastruktur abseits der Städte, die Einreisebestimmungen und gesundheitliche Risiken — vom Malariagebiet im Terai bis zur Höhenkrankheit ab 2.500 m — verdienen vor jeder Tour genaue Beachtung. Auf Trekkingrouten dominiert Bargeld, Mobilfunk ist in Hochlagen eingeschränkt, und der Monsun macht viele Wege von Juni bis September unpassierbar. Die folgenden Hinweise fassen den aktuellen Stand zusammen — direkt aus den offiziellen Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amtes.

Aktuelles
Quelle: Auswärtiges Amt
Sicherheitslage/Parlamentswahlen
Die Parlamentswahlen am 5. März 2026 sind friedlich verlaufen. Die unterlegenen Parteien haben ihre Niederlage anerkannt und damit den Weg für eine geordnete Regierungsbildung frei gemacht.
Eine Änderung der Sicherheitslage kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden; es wird empfohlen, auch weiterhin besondere Vorsicht walten zu lassen und sich fortlaufend über die aktuellen Geschehnisse im Land zu informieren.
- Lassen Sie weiterhin besondere Vorsicht walten und halten Sie sich in den Medien über die aktuelle Lage informiert.
- Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften.
- Die Touristenpolizei ist unter der Telefonnummer 1144 erreichbar.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts; weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Halten Sie Ihren Daten stets aktuell.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Sicherheit
Quelle: Auswärtiges Amt
Terrorismus
Es besteht keine besondere Gefährdung durch Terrorismus.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Im September 2025 forderten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden zahlreiche Tote und Schwerverletzte. Mit der Durchsetzung einer vorrübergehenden Ausgangssperre durch die nepalesische Armee, einer Übergangsregierung und der Durchführung von Parlamentswahlen am 5. März 2026 hat sich die Sicherheitslage beruhigt.
In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks) mit Blockaden bzw. Straßensperren, die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Demonstrationen oder Protestaktionen können – oft auch kurzfristig – zu Beeinträchtigungen führen.
Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und bisweilen auch gefährlichen Auseinandersetzungen zwischen politischen Gruppierungen und Sicherheitskräften zu rechnen.
An den Grenzübergängen zu Indien kann es sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder über die Touristenpolizei an Ihrem Aufenthaltsort zur aktuellen Lage.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen und Demonstrationen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Gewalttätige Eskalationen können nicht ausgeschlossen werden; es kann dann auch kurzfristig zur Verhängung von Ausgangssperren durch die Sicherheitsbehörden kommen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu schwereren Vergehen wie Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor.
In der Vergangenheit kam es in Einzelfällen zu Übergriffen gegen alleinreisende Trekking-Reisende; alleinreisende Frauen wurden bereits Opfer von Vergewaltigungen.
Nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen sehen sich vereinzelt Erpressungsversuchen durch kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen ausgesetzt; Forderungen werden teilweise mit Gewalt durchgesetzt. Auch Trekking-Reisende sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“. Ein ortskundiger Führer kann deeskalierend wirken.
In Touristengegenden sollte die „Tourist Police“ eingeschaltet werden. Staatliche Sicherheitskräfte besitzen oft nur geringe Fremdsprachenkenntnisse. Es kann zur Parteinahme gegen Ausländer kommen. Das Auftreten staatlicher Sicherheitskräfte ist bisweilen robust, kritische Äußerungen oder Diskussionen hierzu sollten jedoch unterbleiben.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen, etwa an Flughäfen, auf Märkten und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Unternehmen Sie Trekking-Touren oder längere Wanderungen nicht alleine, sondern in Gruppen und buchen Sie bei verlässlichen Reiseagenturen.
- Seien Sie insbesondere als Frau nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und nicht allein unterwegs.
- Verhalten Sie sich möglichst kooperativ und geduldig gegenüber Sicherheitskräften.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Geld/Kreditkarten
Quelle: Auswärtiges Amt
Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren VISA- und Mastercard.
Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.
Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Natur & Klima
Quelle: Auswärtiges Amt
Erdbeben
Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone; insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet.
Klima
Vor allem von Juni bis Oktober kommt es während des Monsuns in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder zu Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutschen, die auch touristische Infrastruktur betreffen und einschränken können. Starkwetterereignisse und damit einhergehende alpine Gefahren stellen in Nepal ein zunehmendes Risiko für Wanderungen und Trekkingtouren im Hochgebirge dar. Dies trifft vor allem in den Übergangsperioden zwischen Trocken- und Regenperioden (September-Oktober; Februar-März; Mai-Juni) zu.
- Halten Sie sich unbedingt an die Empfehlungen und Anweisungen der nepalesischen (Katastrophenschutz-)Behörden.
- Beachten Sie die Unwetterwarnungen des Department of Hydrology and Meteorology und verhalten Sie sich insbesondere an Berghängen und Flüssen besonders vorsichtig.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit den Verhaltenshinweisen des Deutschen GeoForschungsZentrums bei Erdbeben vertraut.

Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt das Auswärtige Amt nicht.

Gut zu wissen:

Die Kali-Gandaki-Schlucht zwischen Annapurna und Dhaulagiri ist mit einer Höhendifferenz von 5.500 m zu den umliegenden Gipfeln die tiefste Schlucht der Erde. Der Grand Canyon misst vergleichsweise bescheidene 1.800 m — die Kali-Gandaki übertrifft ihn damit mehr als dreimal. Der Annapurna Circuit führt direkt durch dieses Tal. Wer dort wandert, bewegt sich am Boden eines Einschnitts, dessen Flanken steiler und höher aufragen als jede andere Schlucht des Planeten.

Reisen in Nepal

Reisegebiete in Nepal

Bekannte Ziele und Gipfel in Nepal

Gipfel 6.090 m

Lobuche East

Der Lobuche East (6.119 m) liegt nahe dem Khumbu-Gletscher in der Everest-Region. Als Trekking Peak der Nepal Mountaineering Association gilt er als technisch anspruchsvolle Hochtour mit vergletschertem Südostgrat.

Gipfel 6.814 m

Ama Dablam

Die Ama Dablam erhebt sich auf 6.812 m in den Osthimalayas von Nepal. Der Berg gilt als technisch anspruchsvoller Sechstausender mit steilen Fels- und Eispassagen. Vom Südwestgrat eröffnet sich ein Panorama über die höchsten Gipfel der Welt.

Gipfel 7.246 m

Putha Hiunchuli

Der Putha Hiunchuli erhebt sich auf 7.246 m im westlichen Dhaulagiri Himal in Nepal. Der auch als Dhaulagiri VII bezeichnete Gipfel gilt als technisch einfacher Siebentausender ohne objektive Gefahren. Die Nord- und Nordostwand weist kaum alpine Schwierigkeiten auf.

Gipfel 8.167 m

Dhaulagiri

Der Dhaulagiri erhebt sich in Nepal auf 8.167 m als siebthöchster Berg der Welt. Der Achttausender wurde 1960 als vorletzter seiner Klasse erstbestiegen. Seine Nordwand gilt mit 3.357 m Schartenhöhe als eine der größten Wände des Himalaya.

Gipfel 6.012 m

Dhampus Peak

Der Dhampus Peak erhebt sich auf 6.012 m im nepalesischen Himalaya, 12 km westlich von Jomsom. Die Erstbesteigung gelang Kurt Diemberger im April 1960. Das Relief zwischen Gipfel und Kali Gandaki Gorge beträgt 3.300 m auf nur neun Kilometer Distanz.

Dorf 3.820 m

Thame

Thame liegt auf 3.820 m im Sagarmatha-Nationalpark und war das letzte ganzjährig bewohnte Dorf am historischen Salzhandelsweg zwischen Tibet und Nepal. Das Sherpa-Dorf ist Heimat berühmter Bergsteiger wie Tenzing Norgay und Apa Sherpa. Das nahegelegene Kloster Thame Gompa zählt zu den ältesten im Khumbu-Gebiet.

Dorf 3.440 m

Namche Bazaar

Namche Bazar liegt auf 3.440 m im Khumbu-Gebiet und gilt als Tor zum hohen Himalaya. Die Sherpa-Siedlung dient Everest-Expeditionen und Trekkern als wichtigster Akklimatisierungsort. Von hier führen die Routen zu den Achttausendern des Sagarmatha-Nationalparks.

Dorf

Syangboche

Syangboche liegt auf 3.720 m nördlich von Namche Bazar im Khumbu-Gebiet. Der Ort verfügt über ein kleines Rollfeld für Hubschrauber und Kleinflugzeuge. Das Everest View Hotel auf 3.970 m gilt als höchstgelegenes Luxushotel der Welt.

Sattel 5.370 m

French Pass

Der French Pass liegt auf 5.370 m Höhe im nepalesischen Dhaulagiri-Massiv. Der Pass fungiert als Hauptübergang zwischen dem Dhaulagiri Base Camp und dem Hidden Valley. Er markiert den höchsten Punkt der Dhaulagiri-Umrundungstour.

Dorf 3.867 m

Tengboche

Tengboche liegt auf 3.867 m im Khumbu-Tal und beherbergt das wichtigste buddhistische Kloster der Everest-Region. Das 1923 erbaute Tengboche-Kloster bietet einen Panoramablick auf Everest, Lhotse, Ama Dablam und weitere Achttausender.

Dorf 3.930 m

Pangboche

Pangboche liegt auf 3.985 m im Imja-Khole-Tal nahe der Ama Dablam. Das Sherpa-Dorf beherbergt das älteste Kloster der Khumbu-Region. Bergsteiger holen hier traditionell den Segen für ihre Ama-Dablam-Besteigungen.

Dorf

Marpha

Marpha ist ein traditionelles Steindorf im Mustang-Distrikt und wichtiger Zwischenstopp auf dem Annapurna Circuit. Das Dorf liegt am Kali Gandaki und gilt als Apfelhauptstadt Nepals. Die örtlichen Brennereien produzieren den bekannten Marpha-Brandy aus lokalen Früchten.

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Häufig gestellte Fragen zum Reiseland Nepal

Brauchen deutsche Reisende ein Visum für Nepal?

Ja, für die Einreise nach Nepal ist ein Visum erforderlich. Dieses kann bequem als Visa on Arrival am Tribhuvan International Airport in Kathmandu beantragt werden. Die Gebühren betragen je nach Aufenthaltsdauer 30 USD (15 Tage), 50 USD (30 Tage) oder 125 USD (90 Tage). Für sogenannte Restricted Areas wie das Obere Mustang, Dolpo oder Manasang sind zusätzlich Sondergenehmigungen erforderlich, die ausschließlich über registrierte nepalesische Trekking-Agenturen erhältlich sind. Trekking-Permits wie die TIMS-Card und National Park-Genehmigungen sind separate Dokumente und ergänzen das Einreisevisum.

Wie lange muss mein Reisepass für eine Nepal-Reise noch gültig sein?

Für die Einreise nach Nepal muss der Reisepass bei Ankunft noch mindestens 6 Monate gültig sein. Es empfiehlt sich, die Gültigkeit des Reisepasses frühzeitig vor der Abreise zu prüfen, um eine problemlose Einreise sicherzustellen.

Wann ist die beste Reisezeit für Nepal?

Die beste Reisezeit für Nepal ist von Oktober bis November, wenn klares Wetter, trockene Pfade und exzellente Gipfelsichten die Trekkingrouten zu einem Erlebnis machen. Eine gute Alternative bieten die Monate März bis Mai als zweite Hauptsaison. Unbedingt meiden sollte man die Monsunmonate von Juni bis September, da dann starke Niederschläge, Erdrutsche und Überschwemmungen viele Trekkingrouten zeitweise unpassierbar machen und die Sicht auf die Berge stark einschränken.

Kann ich Nepal auch während des Monsuns bereisen?

Während des Himalaya-Monsuns von etwa Juni bis September sind die meisten Haupttrekkingrouten wie der Annapurna Circuit oder der Everest Base Camp Trek durch Erdrutsche, Wegschäden und Überflutungen stark beeinträchtigt oder zeitweise gesperrt. Eine attraktive Ausnahme bildet das Obere Mustang (Lo Manthang), das im Regenschatten des Himalaya liegt und kaum Monsunniederschläge erhält. Auch Dolpo und Teile des Trans-Himalaya im äußersten Nordwesten sind während des Monsuns eingeschränkt trekkingtauglich. Bergsteigerexpeditionen auf die Achttausender konzentrieren sich generell auf die Vor- und Nachmonsunsaison.

Wie sicher ist Nepal als Reiseziel?

Nepal gilt grundsätzlich als relativ sicheres Reiseziel für Touristen, birgt jedoch spezifische naturbedingte Risiken. Dazu zählen das hohe Erdbebenrisiko durch die aktive Plattengrenze zwischen Indischer und Eurasischer Platte sowie jährliche Monsun-Überschwemmungen und Erdrutsche von Juni bis September. Gelegentliche politische Unruhen sind ebenfalls möglich: Im September 2025 kam es in Kathmandu zu Ausschreitungen mit Toten und Verletzten. Reisende sollten die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amts regelmäßig prüfen, politische Demonstrationen meiden und ausreichend Bargeld in Nepalesischen Rupien mitführen, da Geldautomaten abseits der Städte kaum vorhanden sind.

Wie hoch ist das Risiko einer Höhenkrankheit in Nepal?

Höhenkrankheit (AMS) kann in Nepal ab etwa 2.500 m auftreten; über 3.500 m ist das Risiko deutlich erhöht. Typische Symptome sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit. Die lebensbedrohlichen Komplikationen HACE (Höhenhirnödem) und HAPE (Höhenlungenödem) entstehen bei zu schnellem Aufstieg. Die wichtigste Schutzmaßnahme ist eine langsame Akklimatisierung mit maximal 300 bis 500 m Höhengewinn pro Tag über 3.000 m sowie geplanten Ruhetagen. Bei ernsthaften Symptomen ist der sofortige Abstieg um mindestens 500 bis 1.000 m die wirksamste Maßnahme; eine Reiseversicherung mit Hubschrauberevakuierung ist für alle Trekkingreisen ab 3.000 m unverzichtbar.

Welche Währung gilt in Nepal und wie komme ich an Bargeld?

In Nepal gilt die Nepalesische Rupie (NPR) als offizielles Zahlungsmittel. Geldautomaten und Wechselstuben sind in Kathmandu (vor allem im Thamel-Viertel), am Tribhuvan International Airport und in Pokhara verfügbar. Auf allen Trekkingrouten abseits dieser Städte wird ausschließlich Bargeld akzeptiert, da Geldautomaten in abgelegenen Dörfern und Lodges kaum oder gar nicht vorhanden sind. Es ist daher unbedingt empfohlen, ausreichend Bargeld in Nepalesischen Rupien vor Trekking-Beginn in Kathmandu oder Pokhara abzuheben.

Welche körperliche Fitness benötige ich für Trekkingtouren in Nepal?

Die Anforderungen variieren je nach Route erheblich: Klassiker wie der Everest Base Camp Trek (ca. 14 Tage) oder der Annapurna Circuit (14 bis 21 Tage) erfordern gute Grundfitness und Erfahrung mit mehrtägigen Wanderungen von 5 bis 8 Stunden täglich. Technische Hochtouren auf Achttausender setzen hochalpine Erfahrung und Spezialausrüstung voraus. Ein wesentlicher Faktor bei allen Touren über 3.000 m ist die notwendige Akklimatisierung: Ruhetage müssen fest in die Reiseplanung einkalkuliert werden, um das Risiko von Höhenkrankheit zu minimieren.

Unterkünfte in Nepal

Benachbarte Länder

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