Neue Bergsportführergesetze

Von Hans Honold · 9. Mai 2023

Neues Bergsportgesetz in der Steiermark

Seit 1. Jänner 2023 gilt in der Steiermark ein völlig neues Bergsportgesetz, das StBSpG. Es ersetzt das Stmk Berg- und Schiführergesetz aus dem Jahr 1976 und schafft neue Regelungen für Canyoningführungen und Bergwanderführungen sowie den Unterricht im Sportklettern. Zuvor hatten bereits Tirol oder Vorarlberg derartige neue Regelungen geschaffen, indem sie über das klassische Berg- und Schiführen hinaus das Bergwandern, das Schluchtenführen (Canyoning) und das Sportklettern geregelt haben.

Die neue Bergwanderführungsberechtigung ist in § 21 Abs 1 StBSpG so definiert: Die gesetzliche Befugnis besteht darin, Personen bei Bergwanderungen auf Wegen, Steigen und im weglosen Gelände, soweit dessen Betreten bundes- und landesgesetzlich erlaubt ist, zu begleiten und zu unterrichten und die zur Durchführung der geplanten Bergwanderung erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen.

Detailreich und von Ausnahmen und Gegenausnahmen geprägt ist die Abgrenzung zur Berg- und Schiführung. Einige Beispiele:

Hier das ganze Gesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/LrStmk/20001715/StBSpG,%20Fassung%20vom%2006.04.2023.pdf