Zwei Tourengeher auf dem schneebedeckten Gipfelgrat des Piz Palü.

Prüfung zum staatl. gepr. Berg- und Skiführer

Der Titel „staatl. gepr. Berg- und Skiführer" ist eine alpenweit geschützte Berufsbezeichnung. Die Ausbildung findet während rund drei Jahren unter Aufsicht der TUM (Technische Universität München) statt. Am Ende der Ausbildung und des Praktikums steht die staatliche Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl).

Die Prüfung findet an verschiedenen alpinen Standorten statt und bildet die Ausbildungsinhalte in Theorie, Sommer und Winter ab. Die einzelnen Disziplinen werden dabei geprüft:

Prüfung Sommer

6 Tage Fels & 6 Tage Eis

Prüfung Winter

6 Tage

Theorieprüfung

2 Tage

Anmeldung zur staatlichen Bergführerprüfung

Die Meldung zur staatlichen Prüfung muss bis spätestens 31.07. des jeweiligen Jahres erfolgen. Der Antrag zur Zulassung an die TUM ist zusammen mit folgenden Nachweisen und Unterlagen einzureichen:

Erforderliche Nachweise und Unterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

  • Passbild (mit Name und Anschrift auf der Rückseite)

  • Kopie der Genehmigung des Ausbildungsvertrages

  • Nachweis der Praktikumstätigkeit (vor Prüfungsbeginn vorzulegen)

  • Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühr (keine Zulassung ohne Nachweis)

Kosten für die staatliche Prüfung

1.700 Euro (zahlbar bis 31.07.).

Der Antrag ist zu richten an

Technische Universität München – Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften, Fachsportlehrer im freien Beruf / Frau Weikert, Georg-Brauchle-Ring 60/62, 80992 München.